Heft 
08.06.1993 - Drucksache 13/584
Seite
1
Einzelbild herunterladen
 

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Landtag

13. Wahlperiode

Drucksache 13/584

(zu Drs. 13/565) 08.06.93

Mitteilung des Senats vom 8. Juni 1993

Weiterentwicklung der Krankenhäuser im Lande Bremen

Die Fraktionen Die Grünen, der F.D.P. und der SPD haben folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet:

„Weiterentwicklung der Krankenhäuser im Lande Bremen"

1. ) Wie bewertet der Senat Angebot und Ausstattung der Krankenhäuser im

Lande Bremen?

2. ) In welchem Umfang, gegebenenfalls differenziert nach Disziplinen, werden in

den bremischen Krankenhäusern Leistungen für auswärtige Patienten

3.1) Wie viele Krankenhausbetten würden überflüssig, wenn Bremen das Ziel auf­gäbe, Krankenhausbetten für auswärtige Patienten vorzuhalten?

3.2) Welchen Einfluß hätte dies auf die Pflegesätze in den bremischen Kranken­häusern, auf die vom Land Bremen zu finanzierenden Investitionen und gege­benenfalls auf den Länderfinanzausgleich?

3.3) Welche Nachfrage auswärtiger Patienten nach bremischen Krankenhausbet­ten wurde beim Aufbau der bremischen Krankenhausbettenkapazität zugrun­degelegt, und wie hat sich die Nachfrage in der Realität entwickelt?

4. ) Wie hoch schätzt der Senat den Ende 1992 noch mit 140 Mio DM angenomme­

nen Investitionsstau in den Krankenhäusern des Landes Bremen zur Zeit ein, und wie gedenkt der Senat dem bestehenden Investitionsbedarf in den näch­sten Jahren Rechnung zu tragen?

4.1) Mit welchen neuen Denkansätzen würde der Senat den Investitionsstau in den bremischen Krankenhäusern beheben wollen, falls sich ergibt, daß das Land Bremen den Investitionsstau nicht abbauen kann und in den kommen­den Jahren sogar ein Anwachsen des Investitionsstaus zu befürchten sein sollte?

5. ) Welche Chance sieht der Senat für eine Mitfinanzierung von Krankenhausin­

vestitionen insbesondere durch das Land Niedersachsen?

Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt:

Der Senat bewertet die stationären Versorgungsleistungen der geförderten Kran­kenhäuser im Lande Bremen als bedarfsgerecht, d. h. es wird eine medizinisch zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Krankenhausversorgung durch die Krankenhauspolitik des Senats sichergestellt. Der hohe ärztliche, pflegerische, medizinische sowie medizin-technische Standard der stationären Leistungsange­bote der Krankenhäuser wird seit langem nachhaltig auch durch die starke Inan­spruchnahme der Bevölkerung unterstrichen. Die fortentwickelte disziplinorien­tierte Krankenhausplanung und eine bedarfsgerechte finanzielle Förderung der Krankenhäuser mit öffentlichen Mitteln sind wichtige Grundlage für eine lei­stungsgerechte und angemessene Ausstattung. Der zunehmende medizinische und besonders der medizin-technische Fortschritt, aber auch die hohen Erwartun­gen der Bürger an das stationäre Leistungsangebot einerseits und die bekannte

erbracht?

zu 1.: