BREMISCHE
Landtag
13. Wahlperiode
BÜRGERSCHAFT
Drucksache 13 / l 5 O
(Neufassung der Drs. 13/110 vom 24. 03. 92) 20.05.92
Antrag der Fraktionen der SPD, der FDP, DIE GRÜNEN und der CDU
Stärkung des Föderalismus und der Länderparlamente im Rahmen der Verfassungsreform
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
1. Die föderative Ordnung hat sich als tragendes Verfassungsprinzip der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Der Föderalismus bietet unter den Bedingungen der Vereinigung Deutschlands eine große Entwicklungschance.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) sieht deshalb eine wesentliche Aufgabe der anstehenden Verfassungsreform darin, die Stärkung und Weiterentwicklung des föderativen Systems in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich zu verankern und zu sichern.
Dabei sind insbesondere die folgenden Grundsätze zu beachten:
— Bei den Gesetzgebungskompetenzen und dem Gesetzgebungsverfahren ist die Stellung der Bundesländer und des Bundesrates zu stärken.
— Die Übertragung von Länderzuständigkeiten an die Europäische Gemeinschaft darf nur mit Zustimmung der Länder erfolgen. Darüber hinaus sind die Länder an den sie betreffenden supra- und internationalen Politikbereichen stärker zu beteiligen.
— Im Rahmen der Neuordnung der Finanzverfassung sind den Ländern und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Der Senat wird aufgefordert, sich in diesem Sinne für die Belange der Länder und die Stärkung des föderativen Systems bei den Verfassungsreformarbeiten einzusetzen.
3. Für die Wahrnehmung der demokratischen Verantwortung und für das Gelingen der Verfassungsreformarbeiten ist die Mitwirkung der Länderparlamente unabdingbar.
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, regelmäßig über den Stand der Beratungen in der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat zu berichten.
Der Parlamentsausschuß für Bundes- und Europaangelegenheiten wird beauftragt, die Berichterstattung des Senats entgegenzunehmen und die parlamentarische Beratung vorzubereiten. Die Berichtspflicht des Senats gegenüber der Deputation für Justiz und Verfassung bleibt davon unberührt.
Die Bürgerschaft (Landtag) ist so rechtzeitig zu unterrichten, daß eine Willensbildung durch das Parlament gewährleistet ist.
4. Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt zugleich den Vorschlag des Landtages von Nordrhein-Westfalen, eine Bundesverfassungsreform-Kommission aus Mitgliedern der Länderparlamente zu bestellen. Aufgabe dieser Kommission soll es sein, die Beratungen der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat zu begleiten und die aus Sicht der Länderparlamente notwendigen Vorschläge und Stellungnahmen zu erörtern und zu formulieren, um so die Willensbildung in den Parlamenten der Länder vorzubereiten.
Marlis Grotheer-Hüneke, Barsuhn, Dittbrenner und Fraktion der SPD Adamietz, Welke und Fraktion der FDP Dr. Kuhn, Mützeiburg, Thomas und Fraktion DIE GRÜNEN Kudella und Fraktion der CDU
Druck: Anker-Druck Bremen