BREMISCHE BURGERSCHAFT
Landtag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/16
26.11.91
Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses
Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft
Die Bürgerschaft (Landtag) wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft in der Fassung des Ubernahmebeschlusses vom 6. November 1991 wird wie folgt geändert:
1. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
b) Es wird folgender Absatz 2 angefügt:
„(2) Soweit nicht die Landesverfassung bestimmte Aufgaben dem Präsidenten oder seinen Stellvertretern zuweist, legt der Vorstand die Verteilung seiner Aufgaben fest."
2. § 13 Satz 3 wird aufgehoben.
3. § 14 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird aufgehoben.
b) Die Absatzbezeichnung „(2)" wird gestrichen.
4. § 29 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Sätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
„Mitglieder der Bürgerschaft können in Fraktionsstärke an den Senat Anfragen in öffentlichen Angelegenheiten richten, die vom Senat binnen drei Wochen schriftlich zu beantworten sind; der Senat kann die Antwort in der darauffolgenden Sitzung der Bürgerschaft mündlich wiederholen. Auf die Antwort des Senats erfolgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Faktionsstärke verlangen (Große Anfragen)."
b) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
5. § 63 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt neu gefaßt:
„(2) Die Fraktionen führen eine Verständigung über die Besetzung der Stellen der Ausschußvorsitzenden, der Deputationssprecher sowie deren Stellvertreter herbei. Kommt es nicht zu einer Verständigung, erfolgt der Zugriff nach dem Rangmaßzahlverfahren (Schepers), getrennt nach dem Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz in den ständigen Ausschüssen und den nichtständigen Ausschüssen. Das gleiche gilt für die Deputationen."
b) Es wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Das Amt des Sprechers der Finanzdeputation und der Vorsitz im Haushaltsausschuß der Finanzdeputation stehen der stärksten Oppositionsfraktion unter Anrechnung auf das Verteilungsverfahren nach Absatz 2 zu."
c) Die bisherigen Absätze 3 bis 6 werden Absätze 4 bis 7.
Dr. Klink (Vorsitzender)
Druck: Anker-Druck Bremen