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26.11.1991 - Drucksache 13/16
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BREMISCHE BURGERSCHAFT

Landtag

13. Wahlperiode

Drucksache 13/16

26.11.91

Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses

Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft

Die Bürgerschaft (Landtag) wolle beschließen:

Die Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft in der Fassung des Uber­nahmebeschlusses vom 6. November 1991 wird wie folgt geändert:

1. § 10 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

b) Es wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) Soweit nicht die Landesverfassung bestimmte Aufgaben dem Präsiden­ten oder seinen Stellvertretern zuweist, legt der Vorstand die Verteilung sei­ner Aufgaben fest."

2. § 13 Satz 3 wird aufgehoben.

3. § 14 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird aufgehoben.

b) Die Absatzbezeichnung „(2)" wird gestrichen.

4. § 29 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) Sätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

„Mitglieder der Bürgerschaft können in Fraktionsstärke an den Senat An­fragen in öffentlichen Angelegenheiten richten, die vom Senat binnen drei Wochen schriftlich zu beantworten sind; der Senat kann die Antwort in der darauffolgenden Sitzung der Bürgerschaft mündlich wiederholen. Auf die Antwort des Senats erfolgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bür­gerschaft in Faktionsstärke verlangen (Große Anfragen)."

b) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.

5. § 63 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt neu gefaßt:

„(2) Die Fraktionen führen eine Verständigung über die Besetzung der Stel­len der Ausschußvorsitzenden, der Deputationssprecher sowie deren Stell­vertreter herbei. Kommt es nicht zu einer Verständigung, erfolgt der Zugriff nach dem Rangmaßzahlverfahren (Schepers), getrennt nach dem Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz in den ständigen Ausschüssen und den nicht­ständigen Ausschüssen. Das gleiche gilt für die Deputationen."

b) Es wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Das Amt des Sprechers der Finanzdeputation und der Vorsitz im Haus­haltsausschuß der Finanzdeputation stehen der stärksten Oppositionsfrak­tion unter Anrechnung auf das Verteilungsverfahren nach Absatz 2 zu."

c) Die bisherigen Absätze 3 bis 6 werden Absätze 4 bis 7.

Dr. Klink (Vorsitzender)

Druck: Anker-Druck Bremen