5244
Bremische Bürgerschaft (Landtag) — 14. Wahlperiode — 80. Sitzung am 24. 3. 99
(A) Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung muß angemessen sein, aber wir finden, hier muß eine höhere Priorität hinein. Die Garantie der Vertraulichkeit und Unverfälschlichkeit von auszutauschenden Informationen, Fachleute wissen, das sind die sogenannten Pads, die datenschutzfördernden Techniken, ist ebenfalls auszubauen. Wir wissen, daß die Masse der Informationen im übrigen vom Staat nicht überwachbar ist, und ich glaube, das ist auch gut so, denn unter den Bedingungen des Internets wissen wir, daß es illusionär ist, diese Bereiche durchzusetzen oder zu überwachen.
Noch einen kleinen Satz zum Datenschutz in der Wirtschaft, auch darüber haben wir im Ausschuß gesprochen, und im Datenschutzbericht wird darüber auch noch gesprochen! Während staatliche Stellen unter einem für meine Begriffe auch gerade in Bremen sehr positiven datenschutzrechtlichen Kuratel stehen, entwickeln sich die privatwirtschaftlich betriebenen personenbezogenen Datenbanken in einem zunehmenden Wildwuchs. Bei der zunehmenden Menge an Daten fehlen konkrete Regelungen und Sanktionen für den Fall von Regelverstößen.
Die Entwicklung zum Beispiel in Bremen zu einem Hightechland impliziert die besondere Verantwortung für den Datenschutz. Die Privatwirtschaft ist, glaube ich, hier aufgefordert, den Datenschutz rechtlich und organisatorisch auszubauen.
Meine Damen und Herren, neben den Chancen,
(B) daß Bremen zum Beispiel über die Online-Verwaltung und über Bremen.de als interaktives Bürgerund Bürgerinneninformationssystem zum Vorreiter eines electronic gouvernement wird, dürfen auch die Risiken nicht verschwiegen werden, und ich zitiere aus dem Bericht, Seite 20, ganz kurz, dort heißt es wörtlich: „Es fehlt eine ganzheitliche Perspektive des Datenschutzsystems, eine Perspektive, die das Datenschutzrecht, die Datennutzer, die Datenkontrolleure und die Betroffenen sowie deren Interaktion umfaßt." Das fehlt noch, und daran müssen wir arbeiten.
Meine Damen und Herren, beim Vergleich des Datenschutzberichtes mit der Antwort des Senats vom 29. September 1998 fallen doch schon einige Dissense auf, auch wenn wir im Ausschuß keine Dissense hatten, und ich finde, diese Dissense sind zum Teil sehr nachlesenswert. Ich möchte nur an einem Beispiel darauf hinweisen, daß bei den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz in der Tat die datenschutzrechtlichen Grundsätze in ihr Gegenteil verkehrt werden, und zwar dadurch, daß, egal aus welchen Gründen auch immer, ohne Mitwirkung der Betroffenen Daten ermittelt werden, und das widerspricht der informationellen Selbstbestimmung. Wir sollten hier keine Ausnahmen machen! Hier teile ich die deutliche Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten an der senatorischen Einschätzung.
(Abg. Frau D r e y e r [CDU]: Haben aber nicht dagegen gestimmt!)
Sie wissen, daß wir darüber diskutiert haben! (C)
(Glocke)
Ich komme zum Schluß! Ich möchte mich auch hier als Mitglied des Datenschutzausschusses für meine Fraktion bedanken, sowohl bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes als auch bei den Mitarbeitern der Verwaltung, insbesondere aber möchte ich mich auch bedanken für die wirklich produktive und gute Zusammenarbeit der Ausschußmitglieder. Es hat mir Spaß gemacht, danke!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Dittbrenner: Nächster Redner ist der Abgeordnete Marken.
Abg. Marken (AFB) *): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch die Festlegung der Redezeit auf fünf Minuten zu diesem Thema bin ich auch davon ausgegangen, daß wir keine Grundsatzdebatte zu diesem Thema Datenschutz führen wollen. Deswegen will ich keine größeren Ausführungen zu diesem Thema machen. Ich kann mich eigentlich nur dem anschließen, was gerade Frau Dre- yer und der Berichterstatter, Herr Kleen, hier ausgeführt haben.
Ich darf mich dem Dank anschließen, und es stimmt mich eigentlich frohgemut, daß die Beschlüsse, die gefaßt worden sind, im Einvernehmen gefaßt worden sind. Das macht eigentlich Hoffnung, auch pj für die Zukunft, daß in diesem Datenschutzausschuß die Probleme wirklich ohne Parteiinteressen angegangen werden und daß man zu gemeinsamen Lösungen kommt. Ein Dankeschön an alle! Aufgrund der Tatsache, daß wir ja in Zeitdruck sind, möchte ich auch damit meine Ausführung beenden. — Schönen Dank!
(Beifall)
Vizepräsident Dittbrenner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die Beratung ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer den Bemerkungen des Datenschutzausschusses mit der Drucksachen-Nummer 14/1321 beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Stimmenthaltungen?
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Datenschutzausschusses bei.
(Einstimmig)
Im übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem zwanzigsten Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, von der Stellungnahme des Senats und von dem Bericht des Datenschutzausschusses Kenntnis.
*) Vom Redner nicht überprüft.