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01.02.1924 - Beschlüsse der Bürgerschaft
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1924. Februar 1.

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Inhaltsverzeichnis

I. Beschlüsse der Bürgerschaft vom 1. Februar 1924

S. 25.

II. Mitteilung des Senats vom 6. Februar 1924:

1. Staatsvertrag mit Oldenburg über den Anschluß bremischer Gebietsteile an das oldenburgischc Pferdezuchtgcbiet. .....-..

1. Wahl eines Schriftführers.

Die Bürgerschaft wählt an Stelle des aus dem Vorstände ausgetretenen Herrn B. Castendhk Herrn H. de la Röche.

2. Erklärung der Mrchhuchtiuger Landstraße zur Heerstraße.

Die Bürgerschaft erklärt sich mit der Übernahme des Lastenanteils der Gemeinde Huchting durch den Staat für die erforderlichen Reparaturen der Kirchhuchtinger Land­straße, soweit dieselbe noch nicht als Heerstraße erklärt ist, einverstanden.

Die Bürgerschaft hält bei der bevorstehenden Änderung bei der Personalabbau­verordnung für notwendig, daß

1) als Beschwerdestellen gegen willkürliche Handhabung der Personalabbau- verordnung unabhängige und neutrale Schiedsgerichte eingeführt werden,

2) die Gültigkeitsdauer der Abbauverordnung auf den 81. Dezember 1924 befristet wird,

3) die im Artikel V der P. A. V. vorgesehenen Abfindungssummen er­höht werden,

4) die für die Kürzung der Wartegeldbezüge maßgebenden 25 Dienstjahre auf 20 Dienstjahre herabgesetzt werden und den durch Artikel XIV zum Abbau kommenden weiblichen Beamten der erworbene Rechtsanspruch auf Wartegeld oder Pension gewährleistet wird,

5) beschleunigt Maßnahmen ergriffen werden, um den Abgebauten den Übertritt in einen anderen Berufszweig zu ermöglichen.

Die Bürgerschaft verweist die Eingabe der Arbeitsgemeinschaft bremischer Beamtenverbände vom 25. Januar 1924 an den Ausschuß wegen Beamten­angelegenheiten zur Prüfung und schleunigen Berichterstattung.

Im übrigen erklärt die Bürgerschaft, daß die Gehälter der Beamten und öffentlichen Angestellten völlig unzureichend und nur für eine kurze Übergangszeit tragbar sind. Sie hält eine sofortige Erhöhung für notwendig, sobald eine bescheidene Besserung in der Finanzlage des Reiches und der Länder eingetreten ist, was nach Inkrafttreten der dritten Steuernotverordnung der Fall sein dürfte.

Sie ersucht den Senat, diese einstimmige Stellungnahme der Bürgerschaft zur Kenntnis der Reichsregiernng zu bringen.

4. Aufhöhung des Geländes beim Jarobsberg.

Die Bürgerschaft stimmt dem Antrage der Deputation für Stadterweiternng und Grundstücksverwaltung (Verhdlgn. S. 9) zu.

5. Vorläufiger Finanzausgleich zwischen Land und Gemeinden.

Die Bürgerschaft nimmt die Mitteilung des Senats (Verhdlgn. S. 13) zur Kenntnis und tritt von ihrem Beschluß vom 6. Juli 1923 (Verhdgln. S. 447) zurück.

2. Voranschlag der Polizeidirektion für das Rechnungsjahr 1923

3. Gesetz über die Fahrzeugsteuer..

nrgerschaft

Seschlüsse der

vom 1. Februar 1924.

3. Antrag wegen Versonalabbauverordnung (Besoldung der Beamten.)

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