193V. Januar 14.
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Mitteilung des Senats
vorn 14. Januar 1930.
Uolstandsarbeiten.
Die Lage auf dem bremischen Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Monaten so außerordentlich verschlechtert, daß die Einrichtung weiterer Notstandsarbeiten für die bremischen Arbeitslosen dringend erforderlich erscheint. Die Arbeitslosigkeit in Bremen-Stadt und in Bremen-Landgebiet, die zur Zeit besteht, geht weit über die normale, saisonmäßig bedingte Arbeitslosigkeit der Wintermonate hinaus. Der Grund hierfür liegt in der außerordentlichen Depression, unter der die bremische Industrie und das bremische Gewerbe leiden. Die Stillegung und die Umstellung großer Betriebe haben zu erheblichen Entlassungen geführt.
Das Ansteigen der Arbeitslosenziffer ist aus folgender Zusammenstellung zu ersehen:
I. In der Stadt Bremen:
Monat
1929
Arbeitsuchende
Hauptunterstütznngscmpfänger
Arbeitslosen
unterstützung
Krisen-
nnterstützung
insgesamt
1. September . . . .
1. Oktober.
1. November.
l. Dezember.
9 766 10 612 ll 801 l3 115
6 352
7 137
8 132
9 189
491
550
568
632
6 843
7 687
8 700
9 82 l
1930
1. Januar ..
16 530
1l 454
755
12 209
II. Im Bezirk des Arbeitsamtes Bremen (einschließlich der preußischen und oldenburgischen Gebietsteile):
Hauptunterstützungsempfänger
1929
Arbeitsuchende
Arbeitslosen-
Krisen-
insgesamt
Unterstützung
Unterstützung
1. September.
12 348
8 343
576
8 919
1. Oktober.
13 753
9 648
678
10 326
1. November.
15 694
11 151
731
11 882
1. Dezember.
17 928
13 004
807
13 811
1930
1. Januar .
23 030
16 035
1 436
17 471
Von den in den beiden letzten Rechnungsjahren durch Senat und Bürgerschaft bewilligten Notstandsarbeiten (Verhdlgn. zwischen Senat und Bürgerschaft 1928, S. 280/288, 1929 S-103/115) im Gesamtwerte von 922 704 werden bis zum Schluß des Budgetjahres 1929 Arbeiten im Gesamtwerte von 782 704 3^ ausgeführt werden. Einzelne der bewilligten Arbeiten konnten bisher nicht zur Durchführung gelangen. Infolgedessen stehen für Notstandsarbeiten aus der Bewilligung von März 1929 noch 140 000 aus bremischen Mitteln zur Verfügung. Da mit einer Inangriffnahme der noch nicht ausgeführten, bisher bewilligten Notstands-
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