1925. März 20.
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5. Aachbewllligung auf das Sudget 1924, Ar. 79, Straßenbau.
Die Bürgerschaft erteilt dem Antrage der Bandeputation, Abteilung Straßenbau (Vcrhdlgn. S. 48) ihre Zustimmung.
6. Antrag: Mültgefäße.
Die Bürgerschaft ersucht den Senat, die Polizeidirektion zu veranlassen im Benehmen mit dem Kanalbauamt, den tz 82 der Straßenordnung dahin zu ändern, daß außer den vom 1. April 1925 vorgeschriebenen Müllgesäßen, auch noch ein bedeutend kleineres und leichteres „Bremer Modell" zum Gebrauch zugelassen und im Handel zu angemessenem Preise zu erhalten ist. Der Termin der zwangsweise» Einführung der vorgeschriebenen Gefäße, einschließlich des kleineren Modells wäre dem entsprechend zu ändern.
Sie ersucht den Senat zu veranlassen, daß die Frist zur zwangsweise» Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Müllgefäße bis zum 31. Dezember 1925 verlängert wird.
Sie ersucht ferner den Senat, die zuständige Behörde mit einem Bericht über den folgenden Antrag zu beauftragen:
„Die Bürgerschaft ersucht den Senat, um die Durchführung der Verordnung der Polizeidirektion wegen Einführung einheitlicher Müllgefäße zu ermöglichen, die Finanzdeputation mit der Bereitstellung von Mitteln für die unentgeltliche Abgabe solcher Gefäße an unbemittelte Familien (Erwerbslose, Unterstützungsempfänger) zu beauftragen."
7. Antrag: Zweiter Fährdampfer für Woltmershaufen.
Die Bürgerschaft beauftragt die Deputation für Häfen und Eisenbahnen, ihr einen beschleunigten Bericht vorzulegen, ob sich die Stellung eines zweiten Fähr- dampfers für Woltmershaufen für die Sommermonate empfiehlt.
8. Antrag: Durchführung der Straße Mittelkamp.
Die Bürgerschaft ersucht die Baudeputatiou, Abteilung Tiefbau, die Durchführung der Straße Mittelkamp zum Bohnenkamp, erneut zu prüfen, damit die benötigten Mittel bereits im Budget für Straßenbau angefordert werden können.
9. Antrag: Radfahrweg in der Fteetrade.
Die Bürgerschaft ersucht den Senat, nachstehenden Antrag an die Baudeputation zur Prüfung und zur Berichterstattung zu überweisen:
Die Bürgerschaft ersucht den Senat, die zuständige Behörde anzuweisen, an der Fleetrade einen ordnungsmäßigen Radfahrweg anzulegen. Der vorhandene Saumstein ist so zu verlegen, daß der Bürgersteig vom Radfahrweg getrennt und letzterer als Schlackenweg angelegt wird.
10. Antrag: Ermäßigung der Kanalabgabe
Die Bürgerschaft ersucht den Senat, den tz 1 Absatz 3 des Gesetzes, betr. Erhebung einer Kanalabgabe vom 5. Oktober 1924, Br. Gesetzbl. S. 451 wie folgt zu ändern:
„Die Abgabe ermäßigt sich auf 1.— vom Tausend des Wertes, wenn
der Eigentümer nachweist, daß das abgabepflichtige Grundstück landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzt wird."
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