Analekten zur Geschichte der bremischen Herrschaft Bederkesa. 175
Berthold und Albcrich Lappe überließen 1357 dem Grafen Moritz von Oldenburg, Administrator des Erzstiftes, partem ... in inferiori Castro bederkesa 1 ) cum fundo, edihciis, viis, potestate ac Omnibus suis perti- nentiis . . . necnon partem dominii proprie dicti Borde in Bederkesa nobis pertinentem") ac omnia et singula bona, que in ipso domineo hucusque dignoscimur habuisse . . . iuste proprietatis titulo perpetue possidenda . . .'*). Es handelt sich bei diesem Anteil wie 1339 um keine einfache Grundherrschaft. Wo er verbleibt, ist nicht feststellbar. 1375 versuchte das Erzstift wiederum einen Anteil zu gewinnen. Erz- bischof Albrecht wurde von den drei Brüdern Christian, Claus und Martin von der Lieth auf drei Jahre ghelenet, wes se hebbet in deme slothe to Bederixa unde in deme dorpe unde uppe deme velde 4 ).
Zwischen Erzstift und Lauenburg kam es 1377, höchstwahrscheinlich wegen der künftigen Zugehörigkeit dieses Liethschen Anteils, zur Fehde, die man im nächsten Jahre beilegte 5 ). Der Erzbischof schloß jetzt mit dem Herzog ein Bündnis und sollte behalten an der borch
lohe einen Vertrag, auf Grund dessen eine alte Befestigungsanlage, die sogenannte Syverdesborch bei Sievern, zu einem gemeinsamen Stützpunkt ausgebaut werden sollte, an dem jeder Partei die Hälfte zustand. 1 ) Das untere Schloß wird bereits 1311 erwähnt.
-') Es kann nicht völlig geklärt werden, was unter dieser noch 1388 beim herzoglichen Anteil begegnenden „Börde Bederkesa" zu verstehen ist. 1419 wird in einer Urkunde neben der borde to Ringstede von einer borde to Bederkeza unde Ringstede gesprochen (Brem. UB. V, 123). Es könnte mit Börde B. demnach die Börde Ringstedt gemeint sein, die wegen der Bedeutung der Burg Bederkesa vorübergehend diesen Namen getragen hätte. Nun befanden sich aber die den Bederkesaer Adligen gehörenden Gerechtigkeiten nicht nur in der Börde Ringstedt, sondern auch — wie vor allem das Neuenwalder UB. ausweist — in der Börde Debstedt. 1382 gab es außerdem eine stadtbremische Hälfte der herschup Bederkesa, eine Bezeichnung, die sich langsam allgemein durchsetzte und auch die der ,,Vogtei" verdrängte. Möglicherweise waren also Herrschaft Bederkesa (einschließlich der Gerechtigkeiten in der Börde Debstedt) und Börde Bederkesa in einzelnen Fällen im 14. Jahrhundert identisch. Dominium und Börde werden in der Urkunde von 1357 übrigens ebenfalls gleichgesetzt. (Die Bezeichnungen Börde Ringstedt und Debstedt sind zudem erst für das 15. Jahrhundert zu belegen.) So viel ist jedenfalls sicher: Zum mindesten die Gerechtigkeiten in der Börde Ringstedt, in der sich der Besitz der Bederkesaer Adligen hauptsächlich befand, sind mit der Bezeichnung „Börde Bederkesa" erfaßt worden. Die später feststellbare größere Selbständigkeit der Börde Debstedt gegenüber der Börde Ringstedt muß mit diesen nicht ganz durchsichtigen älteren Verfassungsverhältnissen zusammenhängen.
3 ) Sudendorf III, 22.
') Brem. Staatsarchiv Trese B, 14. II. 1375. 5 ) Sudendorf V, 125.