Jahrgang 
3. Band (1868)
Seite
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setzen. Die Oldenburger Herren beeilten sich, Frieden zu machen, zu Anfang Mai 1408 wurden die alten Verträge mit Bremen erneuert, *) der Graf Christian konnte nur gegen ein hohes Lösegeld seine Freiheit erlangen, und die Oldenburger zogen es vor, statt der Bezahlung der geforderten 2000 Mark ihr Land Würden den Bremern für diese Summe zu verpfänden. 2 ) Die Stadt erlangte auf solche Weise eine neue wichtige Position am rechten Weserufer, während ihre Gegner mehr und mehr von der Weser zurückgedrängt wurden: erst im Anfange des folgenden Jahrhunderts haben die Grafen das Land eingelöst. Erzbischof Johann wagte es nicht, allein den Kampf aufzuneh­men, zumal da die Grafen von Hoya und Delmenhorst aufs Neue ein namentlich gegen ihn gerichtetes Schutzbündniss mit Bremen geschlossen hatten; 3 ) vielmehr liess er sich jetzt herbei, seinen lieben, getreuen Bürgern der Stadt Bremen" die bis dahin vorenthaltene Bestätigung ihrer Rechte und Privilegien zu er- theilen, 4 ) was nach altem Herkommen und Recht sofort nach dem Antritt seines Amts hätte geschehen müssen.

') Urk. der 4 Bürgermeister zu Bremen über einen zwischen Graf Otto v. Hoya und Bruchhausen, Graf Otto v. Delmenhorst und der Stadt Bremen einer­seits und den Grafen Moritz, Diedrich und Christian v. Oldenburg andererseits geschlossenen Friedensvertrag vom 6. Mai (Joh. ante portam lat.) 14Ü8 im Hoyer Urkdb. I. Nr. 374 S. 223. Der Vertrag der Oldenburger Grafen mit der Stadt Bremen von demselben Tage, dessen Orig. im Brem. Aich., ist ge­druckt bei Cassel, Ungedr. Urk. S. 76. Ausserdem hatten in besonderen Ur­kunden vom 4. Mai (crast. invent. crucis) die Grafen von Hoya und Delmen­horst sich der Stadt Bremen für die getreue Erfüllung der Verträge von Seiten der Oldenburger Grafen während der nächsten acht Jahre verbürgt. Vergl. auch die Urk. v. 1408 Sonntag Jubilate (d. i. gleichfalls Mai 6) im Hoyer Urbdb. I. Nr. 375 S. 224.

2 J Die Urkunde der Grafen vom 7. Mai 140S, sowie die vom Brem. Bath darüber ausgestellte gleichzeitige Urkunde befinden sich im Brem. Archiv; erstere ist bei v. Halen, Gesch. des Herzogth. Oldenburg I. S. 481 ff., letztere bei Cassel, Histor. Nachrichten von Bremens ehemal. Verbindung mit dem Lande Würden S. 12 gedruckt. Am Abend vor Pfingsten (2. Juni) ist die Urkunde des Grafen Christian über die von ihm dem Rath geschworene Urfehde aus­gestellt (Br. Arch.).

3 ) Urkunden vom 14. Sept. (exaltat. crucis) 1 il)8 im Brem. Archiv.

4 ) Urkunden vom Ii. October (Calixti) 1408 ebendaselbst.