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langte Auskunft zu geben zc. Bestände dieser Vorschlag als Gesetz, so würde ganz gewiß nie ein politischer Verein unabhängiger, also auch nicht conservativer Männer zu Staude kommen. Halten die Regicruugcn überhaupt politische Vereine für zulässig, sei es, weil sie ihnen als uuvcrmeidlich oder weil sie ihnen als wüuscheuswerth erscheinen, so müssen sie mit von dem Vertrauen ausgehen, daß das Volk von der Erlaubniß dazn keinen Mißbrauch macheu werde. Tritt ein solcher Mißbrauch deuuoch ein, so haben sie jederzeit die Macht und die Mittel und müssen sie haben, dem Mißbrauche zu steuern und dasjenige als Strafe eintreten zu lassen, was als vorausgehendes oder gleichzeitig mit der Erlaubniß ergehendes Gesetz einem Verbote und einer Täuschung gleichkommt.
Der Ausschuß schlägt u, a. noch vor, daß alleü Staats- nnd öffentlichen Dienern von ihren Vorgesetzten der Eintritt in politische Vereine solle untersagt, der Austritt daraus besohle» werdeu können. Aber bei einem solchen Gesetz wird kein Staats- und öffentlicher Diener je einem politischen Vereine beitreten; wir wünschten aber nicht politische Vereine entstehen nnd in Thätigkeit zu sehe», von welchen sich alle Staats- und öffentliche Diener, mit Ausnahme „der im Dienst befindliche», bewaffneten Polizeibeamten," von vornherein ausschließen würden.
Der graflich Bentinckfche Erbfolgestreit.
Die Grenzboten haben einige Mal über den berühmten Bentinckschen Proceß, zwar nnr kurze, aber den Gegenstand, soweit er das größere Pnblicum iuteressireu kauu, fast erschöpfende Mittheilungen gebracht, die sich mit Recht ans die politische Seite des Processes, d. h. auf die Bestrebungen beschränkten, die letzte Entscheidung desselben dem allein zuständigen Gerichte entzogen und derselben hohen politischen Behörde übertrage» z» sehe», welche die Zuständigkeit jenes Gerichtes zu allererst u»d einstimmig anerkannt hatte. Es wnrde aber zugleich bemerklich gemacht, wie diese durch Vvrurtheile nud Prvtectionen unterstützten Bestrebungen, nachdem sie ihr Ziel fast erreicht zu habe» geschienen, immermehr in ihr Nichts zusammengesunken seien, nnd wir dürfen es der Presse wol zum Ruhme nachsagen, daß sie zur Erreichung dieses Ergcbuisses beigetragen habe.
Sieht man die Buudeötagsprvtvkvlle, welche sich zahlreich auf deu Bentinckschen Proceß, d. h. ans die Bemühungen der einen Partei beziehen, einen Ge- waltsprnch und eine Gewaltthat der Bundcsvcrsammlnng in demselben herbeizuführen, näher an, so haben zwar vor 1848 einige damalige Bnndeötagsgesaudte, uameutlich die H. H. von Pechlin und von Blittersdorff, nicht im Auftrage und nach dem Willen ihrer Regierungen, sondern ans eigenem Antriebe, solche Bemühungen eifrig unterstützt nnd der kleine Detmold iu Hannover hat ihnen