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M., H. : Uebervölkerung und Auswanderung.
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den friedlichen Weg lehren, den sie zu ihrer Ausgleichung um des beiderseitigen Bestens willen zu wählen haben, anstatt im wilden Kampfe beider Interessen zu vernichten. Die geistige Bildung über gewerbliche Dinge würde weiter die miß­lichen Irrthümer über die sogen. Ueberproduction nnd Uebervölkerung verschwin­den macheu. Sie würde das Volk lehren, daß es zwar in einer oder der an­dern Waare eine augenblickliche Ueberfülluug, und,damit eine falsche Production geben kann, daß es aber ein Unding ist zu behaupten, es werde im Allgemeinen zu viel producirt, oder es würden zn viele Werthe geschaffen, und aus diesem Grunde könne das Volk seine Bedürfnisse nicht befriedigen, d.h. wegen zu vieler Werthe fehle es an Werthen. Wäre jene Bildung allgemein, so würde endlich der Arbeiter klarer sehen, was zu producireu im Augenblick vortheilhaft ist, und er würde begreifen, daß die zahlreiche Bevölkerung ihm die Arbeit nnd den Ver­dienst nicht nehmen kann, wenn er sich nur dem Bedürfnisse seiner Zeit anzu­passen versteht und willig ist.

Würden alle Regierungen für diese Ausbildung des'Volkes in gewerblichen Dingen Sorge tragen, würden sie die Beschränkungen des freien Gewerbebetriebes hinwegnehmen, welche den Schein von Ueberproduction uud Uebervölkerung her­vorrufen, und würden sie auf das Jrrthümliche dieser Begriffe hinweisen, welche sie freilich vielfach selbst für wahr zu halten scheinen, dann würden auch dem Lande viele thatkräftige Hände und mit ihnen viele Capitale erhalten werden, welche jetzt, von jenen beiden Phantomen erschreckt, und durch Beschränkungen der gewerblichen Freiheit der Aussicht auf Erwerb und Vergrößerung beraubt, das Vaterland verlassen.

Niemand wird eine zügellose Freiheit des Gewerbes verlangen. Im Gegen­theil muß Jeder, will er die größte Freiheit, sich dem strengsten Rechte unter­werfen. Es mag daher auch hier wieder der Wunsch in Anregung gebracht werden, daß alle deutscheu Regierungen mit Erlassung von Gesetzen über Ge­werbe- und Handelsgerichte, über Marken- und Mnstergesetze, endlich auch über ein Institut, worauf im Interesse des Arbeiters wie des Rechtsverhältnisses zwischen ihm uud dem Arbeitgeber ein besonderer Werth zu legen seiu dürfte, über Arbeitsbücher, nicht weiter anstehen möchten. Und außerdem fühlen wir in den kleineren deutscheu Staate» noch lebhaft das Bedürfniß von Gewerbe- und Handelsräthen, und von-einer selbstständigcn, von dem Departement der Polizei freien Vertretung der gewerblichen, Interessen im Staate, auch in der höchsten Instanz. Das strenge Anhalten, welches die Zügel der Polizeiverwaltung er­fordern, härtet die leitende Hand derselben zu sehr, als daß sie weich genug bleiben konnte, um dem freien Fluge des Gewerbes Genüge zu thun. Nur frei­lich müssen, wo eiu Handels- und Gewerbe-Ministerium besteht, nicht, wie aus Preußen in den letzten Tagen berichtet wurde, Gewerbsconcessionssachcn diesem Ministerium genommen und dem Polizeiministerium überlassen werden.