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Der Unwille des lesenden Volkes, und zwar der Landbewohner Oestreichs gegen Ton und Haltung dieser Schrift hat aber das Gouvernement belehrt, daß in solcher Weise und mit solchen Leuten keine Propaganda sür die Regierung gemacht werde. Die Vertheidiger des Standrechts und die Lobpreiser der Militärgewalt finden keinen Anhang im Volke; selbst der frühere Günstling Hans Jörgel wird als serviler, reactionärer Knecht und Denunciant aus der Hütte des Bauers geworfen. Trotz Polizei und Censur im Vormärz, wie trotz Militär und Polizei im Nachoctöber ist das Gemüth des Oestreichers unverdorben geblieben, und anßer beim „Heurigen" ist sein Kopf nicht umnebelt; er hat nur EiuS verloren in dieser schweren Zeit, und das ist die Neigung und Anhänglichkeit für den Thron, seitdem ihn Räthe umgeben, welche Gnade für Schwäche halten und Executionen für Stärke. Scribenten, welche dies billigen oder gar dazu ermuntern, haben auf keine gastliche Aufnahme beim östreichischen Volke Anspruch.
Hans Jörgel wird daher desavouirt und höhnend weist man ihn an ein Preßgericht; es wird andern Subjecten ebenso ergehen, und all' die kleinen Käfer der Journalistik, die sich im Belagerungszustände gütlich thun, werden vom Volke wie von der Behörde verjagt werden, sobald eine Meinung sich äußern darf. Möglich, daß die Negierung einen Hrn. Böhringer, (Redacteur der Geißel), Hrn. Bäuerle und Aehnliche mit dem neucreirten Franz-Josephs-Orden beschenkt; aber die Negierung hat auch sonst das Vertrauen verwirkt, daß diejenigen, die sie mit Auszeichnungen bedenkt, eine ehrende Auszeichnung verdienen. Das Schooßkind- chen Hans Jörgel wird öffentlich eine Schandsäule Wiens genannt, ein Schelm u. s. w., und nicht öffentlich werden noch Viele so genannt, die ihre Libelle forterscheinen lassen, hohen und höchsten Schutz genießen oder statt mit der Feder mit der bösen Zunge Handthieren. Die Stimmung gegen die Menschen bezeichnet Hans Jörgel am besten, der sich mitten unter Kanonen und Bayonnetten bei Belagerungszustand und Kriegsgericht vor dem Aufhängen fürchtet. Solches Schicksal droht dem Armen gewiß nicht, außer wenn etwa die Commandantnr seine incen- diarischen Artikel für straffähig hält; aber spurlos wird Hr. Weis aus dem Gedächtnisse verschwinden, wie jetzt seine Hefte, höchstens daß die durch seine Denunciationen Gekränkten und Beeinträchtigten ihm ein würdiges Denkmal widmen dürften. Es dürfte keine Ehrensänle für Haus Jörgel sein.