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Wochen lang waren die Leute gänzlich ohne Arbeit, nnd da sie auch dann noch vergebens um Wolle gebeten hatten, nahmen sie nicht Austand, Arbeitsanfträge von einem Dritteu zu übernehmen nnd sich sogleich mit denselben zu beschäftigen.
Nach eiuigeu Tageu erschien am Abend von der Herrin geschickt eine förmliche Execntionscolonne vor den Weberhüttcn. Es waren die Wirthschaftsanfseher nnd einige Bauern. Ihre Instrnction ging dahin, die deutschen Weber sammt ihren Gerätschaften aus deu Hütten zu werfen. Der Befehl wnrde ohne Widerstand vollzogen, da die anueu Deutschen ans die Gerechtigkeit der Gerichte rechneten. Am nächsten Morgen sandten sie zwei Männer nach N. in das Kreisgericht, die Anklage gegen die gewaltthätige Dame zu eröffnen. Dem Gericht aber gefiel eö nicht, die Klage zu Protocoll zu uehmen; es wies die Kläger mit dem Bedeuten fort, die Klage auf dem Stempelbogen gleich niedergeschrieben einzureichen. Man kam dieser ganz uugeschlicheu Anforderung sogleich nach, aber das Verlangen der Kläger, die Sache zu beeilen, da sämmtliche Weber mit ihren Familien uuter freiem Himmel lägen nnd bei der Unmöglichkeit zn arbeiten verhungern müßten, wurde mit der Bemerkung zurückgewiesen: von einem Termine könne uuter 6 bis 8 .Wocheu uicht die Nede sein. Privatleute gaben den trostlosen Leuten den Nach, sich mit der Grnndherrin um jeden Preis zu verständigen, da sie bei den Gerichtshöfen des Landes zuverlässig keine Hilfe finden würden. Da uuu aber eine Verständigung uicht gut möglich war, indem die Gntöfran darauf ausging, die Weber ans, dem Verhältniß freier Besitzer in das abhängiger Miethinhaber gleich deu Baneru herab zu dräugeu, so wurde ihuen der Nath ertheilt, sich an ein polizeiliches Amt zu weudeu. Deshalb reichteu die beideu Beauftragten, ihre Klage auch bei dem Obwodschaftsconnuissariat ein, baten sofort einen BesichtiguugScommissar abzuschicken nnd die Kläger wenigstens in einen Znstand zn versetzen, der eö ihnen möglich mache, bis zum Ausgaug der Sache zu daueru, also ihuen ihre Hütten wieder zu öffnen. Der Commissirr, obschon er die ganze Sache mit demjeuigeu Widerwillen angenommen, den jeder Faullenzer vor einer nenen Arbeit empfindet, versprach doch am anderen Tage einen Beamten zur Besichtigung der Verhältnisse abznsenden, und die Kläger kehrten mit dieser srvhen Botschaft zu ihreu Geuosseu zurück. Allein der uächste Tag verging, ohne daß irgend ein Beamter ankam, und in den folgenden 8 Tagen ließ sich der Ersehnte ebenso weuig blicken. Obschon die Tuchweber sich unter einer Grnppe von Bänmen gelagert hatteu, war das Blärterdach über ihren Häuptern doch nicht so dicht gegen Sturm und Regen, daß ihre Geduld uicht durch Regen uud Sturm wäre beeinträchtigt wordeu. Sie saudteu abermals die beideu Bevollmächtigten an den Obwodschaftsconunissar und ließen dringender um Beeilnng ihrer Angelegenheit bitten. Der Commissar behandelte die. Bittenden mit Verdruß nnd Brntalirät, schickte sie aber mit der festen Versicherung fort, er werde am uächsten Tage ihre Lage in Augenschein nehmen lassen. Jene wanderten den vier Meilen langen