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bei nächster Gelegenheit folgende Rede des Parteivorsitzenden Dr. Pfleger möglichst vollständig zum Abdruck zu bringen.
I. Resolutionen vom 30, Oktober 192l.
1. Betr. den Zwischenfall: Der Delegiertentag nimmt Kenntnis von der Erklärung des Delegierten des Kantons Geispolzheim und stellt fest, daß die in Grafenstaden von einem Diskussionsredner geäußerten Worte nicht so gefallen sind, wie sie in der Presse zum Teil wiedergegeben wurden.
Der Delegiertentag nimmt ferner Kenntnis von der Erklärung des Herrn Pfarrers von Grafenstaden, daß er mit seinen Ausführungen keinen der anwesenden Parlamentarier verletzen wollte, und daß er, da die Worte als beleidigend empfunden wurden, dieie mit dem Ausdruck tiefsten Bedauerns zurücknimmt.
2. Betr. die Lage im Elsaß.
„Die Elsässische Republikanische Volkspartei hat von Anfang ihrer Gründung an die Wiederangliederung von Elsaß nnd Lothringen an Frankreich mit Freuden begrüßt, und in ihrem Programm unzweideutig zum Ausdrck gebracht, daß sie als französisch-nationale Partei alle Bestandteile unserer Bevölkerung ... in Eintracht zusammenfassen will. . . .
„Durch die Rückkehr zu Frankreich ist unserem Heimatlande die hehre Aufgabe erwachsen, zum Wiederaufbau und zur glücklichen Weiterentwicklung des großen Vaterlandes mit allen ihm eigenen Kräften beizutragen. . . . Die Republikanische Volkspartei fordert . . eine Dezentralisation des gesainten Verwaltungsapparates nach den Grundsätzen eines gesunden Regionalismus, der allein geeignet ist, die verschiedenen Regionen durch Wahrung ihrer Volkseigenart in Sitten, Gebräuchen und Einrichtungen zum Höchstmaß fruchtbringender Tätigkeit auf allen Gebieten anzuspornen.
Eine politische Autonomie lehnt die Partei ab, auch für Elsaß und Lothringen, das für alle Zukunft ein integrierender Bestandteil des großen, einigen und unteilbaren Vaterlandes sein und bleiben soll. . .
Die Republikanische Volkspartei ist sich bewußt, daß die schwierige Aufgabe einer reibungslosen Einordnung unseres Heimatlandes in das System der französischen Republik nur gelöst werden kann von einer Verwaltungsinstanz, welche die Richtlinien ihrer Tätigkeit der genauen Kenntnis unseres Landes, sowie seiner Wünsche und Interessen selbst entnimmt. Die Partei fordert deshalb mit allem Nachdruck die Aufrechterhaltung des Genernlkommissaricits und Conseil Conmltatif, der beiden Institutionen, die allein unserem Volke im Lande selbst für die Uebergangszeit einen maßgebenden Einfluß sichern. Sie mißbilligt aufs schärfste das Vorgehen der Regierung in Paris und der Finanzkommission in der Kammer, das darauf abzielt, einen durch das Gesetz vom 17. Oktober töl9 über das Uebergangsregime in Elsaß und Lothringen Auktionierten legalen Zustand auf rein budgetärem Wege zu beseitigen (folgen Unterlagen!).
Die Republikanische Volkspartei protestiert aufs schärfste gegen die Haltung einzelner Personen und gewisser Parteien, die. sei es aus Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse, fei es aus antiklerikalen Motiven heraus, nicht davor zurückschrecken, die Beseitigung der Instanzen und Institutionen zu verlangen, welche die glückliche Durchführung der Eingliederung des Landes in die französische Republik garantieren. Sie brandmarkt vor allem die von gegnerischen Parteien in diesem Zusammenhang entfachte antiklerikale Hetze und stellt fest, daß keine Verwaltungsreform, der das nationale Interesse in den befreiten