Die Mobilmachung von ^370
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vorarbeiten konnte, und daß deshalb diese ein Feld der Wirksamkeit vorfand wo das reichlich Vorhandne nur zu ordnen und zu sichern war.
Wir habeu in Ostafrika mit einer Kolonie angefangen, deren Vermögensquellen, Elfenbein und Kautschuk, bald erschöpft sein mußteu, und die im übrigen so gut wie nichts bot. Hier haben wir vornehmlich das Kolonisieren gelernt. War es möglich, auf einem solchen Boden dem Kaufmann, wie das bei einer reichen Handelskolonie natürlich gewesen wäre, den Vortritt als Kolonisator zu lassen? Es wäre das, abgesehen von den kriegerischen Zuständen, die wir vorfanden, schon ans dem Grunde einfach unmöglich gewesen, weil der Kaufmann gar nicht in der Weise auf seine Rechnung kommen und deshalb allein nicht kolonisatorisch wirken konnte. Was blieb da übrig, als neben der Pazifizierung des Landes im Verwaltungswege so viel zur Ordnung und zum Gedeihen der Kolonie zu wirken, als eben möglich war? Nur den wirtschaftlichen Verhältnissen der Kolonie war es zuzuschreiben, daß der Handel und mit ihm der Plantageubetrieb mit der Ausbreitung der Verwaltung nicht Schritt halten konnten. Man müßte es andernfalls der Verwaltung zum Vorwurf machen wollen, daß sie gerade deshalb, weil der Kaufmann wenig verdiente, nicht nntütig geblieben war.
Jetzt kann der Augenblick gekommen sein, Ivo sich die vorbereitende Tätigkeit der Verwaltung, die durch Ordnung und Sicherung der Verhältnisse dem Handel für kommende bessere Zeiten eine zuverlässige Unterlage gegeben hat, hundertfach lohnt und allgemeiner Anerkennung sicher sein kann. Jetzt ist dann aber auch der Augenblick gekommen, den Unternehmungsgeist des deutschen Kaufmanns zu bewähren. Sind nur dann erst so weit, einen starken Kaufmannsstand in der Kolonie zu haben, dann wird sich sein Einfluß, von der Verwaltung sicher mit Frende begrüßt, bald von selbst in ausschlaggebender Weise geltend inachen. Das Ideal jeder Kolonie wird dann erreichbar: Schulterfreiheit und Selbständigkeit für den einheimischen Kaufmann.
T>ie Mobilmachung von ^870
(Schluß)
! ehr eingehend wird die Armierung der Festungen und der Küsten geschildert, die tatsächlich uur bei Kiel in entsprechender Zeit bis zum 25. Juli zustande kam. In Wilhelmshaven war zu jener Zeit an Verteidigungseinrichtungen noch nichts fertig, sodaß nur I provisorische Befestigungen geschaffen werden konnten, und das Schwergewicht der Verteidigung den dort stationierten Panzerschiffen zufiel. Leider hatten auch diese nur eine geringe Seetüchtigkeit, da die notwendigen Reparaturen wegen gänzlichen Mangels au Werkstätten nicht hatten bewirkt werden können. Sie liefen nur zehn Knoten in der Stunde. Am 24. Juli wurde die Bildung einer freiwilligen Küstenwehr genehmigt, die zum Legen von
Grenzlwtm I 1905 10