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Mitteilungen der Deutschen Volksräte Posens und Westpreußens, Nr. 22
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Kleine Mitteilungen

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Kleine Mitteilungen

Die dcutsch-polnischrn Verhandlungen in Thorn.

Die deutsch-Polnischen Verhandlungen in Thorn, über die bisher nur eine kurze Mit­teilung erschienen war, betrafen hauptsächlich die Vorbereitung der militärischen und ver­waltungstechnischen Übergabe der abzutreten­den Gebiete, die Angelegenheiten der Beamten­schaft, die Fragen der Eigentumsliquidation, des Minoritätenschutzes und insbesondere der Ansiedler, die Militärdienstfrage, sowie die Vorbereitung der Aufnahme der gegenseitigen Verkehrsbeziehungcn, Einen breiten Raum nahm auch die Frage der Strafverfolgungen und der Jnternierungen ein.

Aus dem am 23. ds. Mts. in Danzig gemeinsam festgestellten Thorner Protokoll sind die folgenden Einzelheiten von besonderem Interesse:

Die Lage an der Grenze und Räumung. Die Besprechung der immer noch an der Demarkationslinie und deren Grenze vor­kommenden örtlichen Kämpfe und Schießereien sührte zu einer eingehenden Erörterung der militärischen Fragen. Als Ergebnis wurde festgestellt:

1. Die bereits begonnene Räumung der an Polen abzutretenden Gebiete durch die deutschen Truppen muß planmäßig/fortgesetzt und die endgültige Räumung zwischen den beiderseitigen militärischen Kommandostellen des näheren verabredet werden. Diese Ver­abredung muß sobald als möglich erfolgen, damit die Durchführung ohne Schwierigkeit gewährleistet wird.

2. Inzwischen muß für den nötigen Schutz der Bevölkerung gesorgt werden und zwar durch paritätisch organisierte Einwohner­wehren. Ein entsprechender Erlaß seitens des Oberpräsidenten von Westpreußen ist bereits ergangen. Der Regierungspräsident von Bülow erklärt für die Provinz Posen, daß bei ihm in ähnlicher Weise Verfahren werde.

3. Eine Vereinbarung zwischen den mili­tärischen Sachverständigen ist auch betreffs b°r Inventarisierung und der Übernahme der

militärischen Einrichtungen und der zurück­bleibenden HeereSgüter nötig."

Die vorstehend erwähnten militärischen Abmachungen sind bereits in die Wege ge­leitet. Eine polnische Militärkommission Wird in nächster Zeit mit den deutschen militärischen Kommandostellen inVerhandlung treten.

Die deutschen Beamten. Aus der Besprechung der verwaltungs­technischen Übergabe und der damit zusammen­hängenden Beamtenfragen ist folgendes her­vorzuheben:

1. Es wird der Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß die Behörden und Beamten aller Art ihre Tätigkeit weiter ausüben, wenigstens bis zu einem gewissen noch zu be­stimmenden Zeitpunkt.

2. Es wird ausdrücklich nochmals fest­gestellt, daß in dem Aufruf vom 30. Juni 1919 eine bindende Erklärung der polnischen Negierung zu erblicken ist.

3. In der Beamtenfrage werden ferner aus den früheren Verhandlungen mit den Kommissaren des obersten Polnischen Volksrats in Posen folgende Punkte als unstreitig noch­mals festgestellt, um das Verbleiben der Be­amten und damit der Behörden zu er­möglichen:

s) bis zum 1. Oktober werden alle Beamten in ihren jetzigen Stellungen be­lassen werden, gegebenenfalls unter Zu­teilung polnischer Kontrollorgane.

b) Nach Möglichkeit werden danach alle Beamten in den polnischen Staatsdienst übernommen werden.

o) Allen Beamten, auch den nach dem 1. Januar 1908 zugezogenen, wird die Möglichkeit der Liquidation ihres Eigen­tums und freier ungehinderter Abzug mit ihrem beweglichen Hab und Gut gewähr­leistet.

4. Zur Klärung der Frage, inwieweit die preußische Regierung die Behörden und Be­amten zur Fortsetzung ihrer Amtstätigkeit zur Verfügung stellt, wird es jedoch noch einer genauen Behandlung der dabei in Be-