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Der preußische-amerikanische Freundschafts- und Handelsvertrag von 1785
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Der preußisch-amerikanische Freundschaftsvertrag

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Teile überein. daß die preußischen Waren, besonders schlesische und westfälische Leinwand, Tuche und Wollenstoffe in den Vereinigten Staaten von Amerika keine anderen und höheren als die von den höchstbegünstigten Nationen ent­richteten Zölle bezahlen sollen. In derselben Weise sind die amerikanischen Stapelprodukte wie virginischer Tabak, Reis, Indigo, Pelze usw. bei ihrer Einfuhr in preußische Häfen nur den von den höchstbegünstigten Nationen be­zahlten Zöllen unterworfen."

Als der Kongreß sich nicht mit allen Punkten des preußischen Entwurfes einverstanden erklärte und einige Abänderungen vorschlug, war Friedrich sofort bereit, einen neuen amerikanischen Gegenentwurf anzunehmen, in dem der Kongreß alle seine Lieblingsideen von der Humanisierung des Krieges nieder­gelegt hatte.Wir bemerken", so hatten in einem Begleitschreiben zu diesem Gegenentwurf die drei Bevollmächtigten des Kongresses an Thulemeier ge­schrieben,wir bemerken hier also nur, daß die Annahme dieses Artikels, (es war der dreiundzwanzigste des amerikanischen Entwurfes), weil er das Beste der Menschheit im Auge hat und das Unglück des Krieges mildert, für die ersten ihm zustimmenden Mächte und ganz besonders Seine Majestät von Preußen äußerst ehrenvoll sein wird, zumal wenn der König, dessen Untertanen durch seine Macht und seinen Geist bekanntlich so gut verteidigt sind, daß eine der­artige Vereinbarung für sie, selbst in Kriegszeiten, ganz überflüssig ist, zuerst das Beispiel des Beitritts zu diesen Artikeln gebe."

Um diesen dreiundzwanzigsten Artikel, der ihm sehr am Herzen lag. und den er schon 1783 vergeblich in den Friedensvertrag mit England hatte ein- flicken wollen, durchzusetzen, hatte Franklin für die preußischen Staatsmänner eine besondere Denkschrift verfaßt.Nach dem ursprünglichen Völkerrecht" so heißt es wörtlich in der Denkschrift, die so ganz den optimistischen, zukunfts­frohen Ton des Jahrhunderts atmetwaren Krieg und Ausrottung die Strafe für ein Unrecht. Es wurde aber allmählich immer menschlicher und setzte die Sklaverei an die Stelle des Todes, es machte einen Schritt weiter und tauschte die Gefangenen aus, statt sie zu Sklaven zu machen; es ging noch weiter und erkannte in den eroberten Ländern das Privateigentum an, indem es sich mit der politischen Herrschaft begnügte. Warum sollte nun dieses Völkerrecht nicht fernerer Verbesserungen fähig sein? Ganze Jahrhunderte hat es für jeden seiner Fortschritte gebraucht; da aber in neuerer Zeit die Erkenntnis mächtig wächst, warum sollen diese Fortschritte nicht beschleunigt, warum soll nicht das Völkerrecht künftiger Zeiten dahin bestimmt werden, daß in irgend­einem später ausbrechenden Kriege die folgende Klasse von Menschen unbehelligt bleiben, ja den Schutz beider Teile genießen und ihren Beruf in Ruhe und Sicherheit ausüben soll? (Franklin war dafür eingetreten, daß im Falle eines Krieges Angehörige der feindlichen Länder, wie Bauern, Handwerker, Künstler und Gelehrte, weiterhin ihrem Beruf ungestört nachgehen dürften.) Das Interesse der Menschheit gebietet überhaupt, daß die Gelegenheiten des Krieges und die