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Die tvehrsteuern und die wirtschaftliche Lage
in starker und andauernder wirtschaftlicher Aufschwung, namentlich wenn er internationaler Art ist, wird schließlich immer zu einer Verteuerung des Geldes und zu einer Überanspannung führen. Daher ist jede Periode einer industriellen Hochkonjunktur mit einer gewissen Pressung des Geldmarktes unweigerlich verbunden. Diese letztere kann aber eine sehr verschiedene Gestaltung annehmen: es kann entweder ein langsamer Ausgleich eintreten, indem die Verteuerung des Leihgeldes ein allmähliches Einschränken der industriellen Ansprüche erzwingt und ein langsameres Laufen der Maschine herbeiführt, oder es kann bei dem Zusammentreffen ungünstiger Umstände, vor allem bei vorhandener Überspekulation dieser Ausgleich sich auch in gewaltsamen Formen vollziehen und in einer wirtschaftlichen Katastrophe endigen. An der gegenwärtigen Situation auf dem Geldmarkt ist nun das eigentümlich, daß die vorhandenen Geldschwierigkeiten nicht sowohl die Folge der industriellen Entwicklung als die Folge äußerer Umstände, nämlich der schwierigen politischen Lage sind, unter der wir seit Jahr und Tag zu leiden haben. Die Zuspitzung der politischen Verhältnisse hat Deutschland von den ausländischen Geldern entblößt, welche im Betrage von vielen Hunderten von Millionen früher unser Wirtschaftsleben befruchteten und mit denen zu rechnen wir uns nur allzusehr gewöhnt hatten. Die Kriegsfurcht des vergangenen Herbstes hat sodann wieder Hunderte von Millionen baren Geldes in die Truhen und Kisten gebannt, aus welchen Verstecken sie heute noch nicht wieder den Weg zum Markte zurückgefunden haben. Man hat es für übertrieben gehalten, als seinerzeit die Summe des thesaurierten Hartgeldes auf mindestens 400 Millionen Mark geschätzt wurde. In der Zwischenzeit haben aber die Reichsbankausweise des letzten Quartals den ziffermäßigen Beweis dafür erbracht, daß in dieser Zeit dem Institut fast der zehnfache Betrag von Zahlungsmitteln entzogen worden ist als sonst in regulären Zeiten. Und der bekannt gewordene Erlaß der Reichsregierung an die einzelnen Bundesstaaten, in welchem die Hilfe der letzteren zur Aufklärung der Bevölkerung und zur strafrechtlichen Verfolgung der Personen erbeten wird, die unter Ausnutzung