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Handle oder stirb I
dient demselben Zwecke. Sie erschwert die künstliche spekulative Zurückhaltung unbebauten Bodens von der Bebauung, indem sie verhütet, daß solche unbebaut liegenbleibenden städtischen Grundstücke wie bisher nach ihrem geringen Nutzungswert versteuert werden, und indem sie diese Grundstücke nach ihrem ost bedeutenden gemeinen Werte trifft.
Doch mit allen diesen Maßnahmen ist es nicht getan: die Bodenreformer empfehlen dauernd eine große Zahl kleiner und großer Mittel, um der Verteuerung des Bodens vorzubeugen (die Ausdehnung des Enteignungsrechts für die Gemeinden zur Landbeschaffung für Zwecke der öffentlichen Wohlfahrt, Einführung einer Verschuldungsgrenze bis zur Hälfte des wirklichen Wertes, Umwandlung der kündbaren Hypotheken in unkündbare amortisierbare, dazu ein allgemeines Vorkaufsrecht des Staats und der Kommunen bei Zwangsversteigerungen), und wie der kürzlich im Reichstage gestellte entsprechende Antrag der nationalliberalen Abgeordneten Bassermann und Schiffer zeigt, haben sie mit ihren Bestrebungen Erfolg.
Alle diese staatlichen, gemeindlichen und wissenschaftlichen Bestrebungen lassen sich in folgende Gruppen teilen:
1. Zurückgewinnung des ganzen Grundeigentums vom Grundbesitzer und Verteilung des Landes an kleine Besitzer mit freien: Eigentum.
2. Schutz des freien Eigentümers vor Verschuldung.
3. Erhaltung des Grundeigentums für die Familie.
4. Neuerdings Schaffung von Großgrundbesitz in der Hand des Staates und der Gemeinden zum Zwecke der Schaffung van billigeren und gesünderen Wohnungen, von Erbbaurechten und beschränkt verfügungsfreien Eigentümern.
5. Zurückgewinnung der unverdienten Grundreute durch Besteuerung.
Diese Maßregeln können segensreich wirken und werden unter den heutigen Verhältnissen auszubauen sein. Aber alle die großen und kleinen Mittel haben das anzustrebende Ziel, die Zurückgewinnung der Grundrente für die Allgemeinheit, noch nicht entfernt erreicht und können es wohl nicht erreichen. Die Teuerung schreitet deshalb unaufhörlich fort, sie belastet die gesamte Lebenshaltung auch desjenigen, der seinen Grundbesitz teuer verkauft hat. Wie wenige Gemeinden werden imstande sein, weite Ländereien zu kaufen, und wie wenige von diesen werden den von den Bodenreformern erhofften Gebrauch von ihrem großen Grundbesitz machen können! Das Verhalten des viel stärkeren Forstfiskus lehrt noch in neuester Zeit, daß nicht einmal er, der größte Grundbesitzer des preußischen Staates, unter den heutigen Verhältnissen darauf verzichten kann und als Staatswirt auch nicht darauf verzichten will, seine Ländereien mit möglichstem Nutzen an einzelne Gemeinden oder kommunale Verbände zu verkaufen, und die Gemeinden werden in schwierigen Zeiten bei sich bietender Gelegenheit mit ihrem Großgrundbesitz