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Fälscherkünste
zeigt sich in Leipzig immer deutlicher das Bestreben, durch Schaffung neuer Schularten die allzu vielfältigen Aufgaben der alten Schulen zu verringern, ihnen einen engern, aber vertieften Pflichtenkreis zuzuweisen. In dem Vürger- schuldirektor Dr. Karl Vogel (1795 bis 1862) gewann die Stadt 1832 einen hervorragenden Organisator. Er zweigte von der Bürgerschule 1834 die Realschule ab, die erste in Sachsen, aus der sich später wieder das Realgymnasium und die Oberrealschule entwickelten. Im Jahre 1839 wurde die zweite Bürgerschule am Fleischerplatz eingeweiht. Schon vorher, am 23. Januar 1831, waren endlich auch die Wünsche der Kaufmannschaft nach einer „Handelslehranstalt" befriedigt worden. Alle diese Organisationen vollzogen sich unter steigender Teilnahme des Staats. Er führte 1829 auch für die beiden Leipziger Gymnasien das Maturitätsexamen ein und ordnete 1835 das Verhältnis dieser Schulen zum Kultusministerium. „Als Mittelbehörde fungierte fortan eine städtische Schulkommission, durch die alle Verfügungen des Ministeriums an die Rektoren gingen; aber dieses behielt sich das Recht der Inspektion, die Genehmigung der Organisation und der Lehrpläne, die Prüfung und Bestätigung der vom Rate zu berufenden Lehrer nnd die Erledigung etwaiger Beschwerden vor." Im Laufe der Zeit ist der Einfluß des Staates auf das Leipziger Schulwesen immer stärker geworden. Neben je zwei städtischen Gymnasien und Realgymnasien, neben einer städtischen Oberrealschule und städtischen Realschnlen sind in Leipzig auch zwei königliche Gymnasien. Trotzdem besteht Kaemmels Urteil zu recht: „Die alte Handels- und Universitätsstadt Leipzig hat seit Luthers Reformation ihr gesamtes Schulwesen selbständig, ohne Beihilfe des Staats unter eignem Patronat ausgebildet", aber es muß sich eine Einschränkung gefallen lassen, die der Verfasser selbst auf Seite 553 andeutet: auch eine so ungewöhnlich starke Stadtseele, wie sie Leipzig besitzt, hat sich erst im neunzehnten Jahrhundert den wichtigen Grundsatz zu eigen gemacht, daß die würdige Ausstattung und Unterhaltung der Schulen nicht eine M oemsa, sondern eine öffentliche Pflicht des Gemeinwesens sei.
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Fälscherkünste
nter allen irdischen Freuden könnte die des passionierten Sammlers die reinste und vollkommenste sein, denn bei ihr verbindet sich das materiell-egoistische Behagen am Besitz mit einem dauernden ästhetischen Genuß. Dazu kommt der Reiz der Entdeckung und des Erwerbs, und was für eine gewisse Kategorie von Sammlern ausschlaggebend ist, das Bewußtsein, von den Konkurrenten beneidet zu werden. Eines solchen ungetrübten Glücks darf sich jedoch der Sammler leider schon