428 Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung
Mitglieder sind, dürfen Lehrlinge nicht mehr annehmen." Bebel erklärte, daß er sich auch von dieser Maßregel zur Hebung des Handwerks nichts verspreche und deshalb dagegen stimme. Abgelehnt wurde (elftens) die Unfall- und Krankenversicherung der in land' und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen (Gesetz vom 5. Mai 1886). Der Abgeordnete Blos erklärte am 9. April, daß die Sozialdemokraten gegen den Gesetzentwurf stimmen würden, die Regierungsvorlage sei für die Partei diskutabel gewesen, aber nachdem die Kommission die Vorlage wie geschehen zugerichtet habe, würden sie dagegen sein. Diese Erklärung entspricht freilich nicht der Wahrheit, da der Abgeordnete Frohme schon während der ersten Lesung am 3. Februar 1886 ausgesprochen hatte, „daß die sozialdemokratische Partei die Vorlage aus den verschiedensten Gründen nicht acceptieren könne, namentlich deshalb nicht, weil vom Krankenversicherungszwang Abstand genommen worden sei." Wiederum ein Beweis, daß sich die Sozialdemokratie gegen alle Vorlagen ablehnend verhält, die dazu bestimmt sind, durch Verbesserung der Lage der notleidenden Arbeiter auf eine Verminderung der Unzufriedenheit hinzuwirken. 12. Das Gefetz vom 6. Juli 1887 über das Jnnungswesen (Abänderung der Gewerbeordnung) wurde in namentlicher Abstimmung ohne jede Motivierung durch die Partei abgelehnt, kein Sozialdemokrat hatte das Wort ergriffen. Ebenso 13. am 24. Mai 1889 das Gesetz vom 22. Juni 1889 betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversicherung. Auch in diesem Falle ist die Motivierung dieser Abstimmung außerordentlich dürftig. Der Abgeordnete Singer versuchte sie dadurch zu geben, daß er erklärte, das Gesetz schaffe keine wirkliche soziale Reform, weil es nicht genug biete, die Rentensätze seien durchaus mangelhaft und ungenügend. Im Parteitagsbericht von 1890 (S. 86) heißt es ferner: „Wir haben gegen das Alters- und Jnvaliditütsgesetz gestimmt, weil es uns zu wenig für die Arbeiter geboten hat. Das Bettelgeld, welches in Form einer Rente den durch Alter und Invalidität erwerbsunfähig gewordnen Arbeitern gegeben wird, meinten wir, Hütte Deutschland sich schämen sollen, der Arbeiterklasse anzubieten." Das „Bettelgeld" beläuft sich im Etat von 1905 schon auf 50 Millionen Mark, die wenn es nach den Sozialdemokraten ginge, heute den alten und invaliden Arbeitern fehlen würden! Am 1. Januar d. I. waren es 871600 Invaliden- und Altersrenten. Aber die Sozialdemokraten konnten sich die Ablehnung und deren großsprecherische Motivierung ruhig leisten, denn sie wußten, daß die andern Parteien das Gesetz annehmen würden. Eigentlich sollte jede Rentenquittung den Aufdruck tragen: „Von der Sozialdemokratie versagt!" Als Nummer 14 wurde das Gesetz betreffend die Gewerbegerichte abgelehnt, dessen Inhalt sich die Sozialdemokraten dann bekanntlich so zunutze gemacht haben, daß sie weitaus in den meisten Gewerbegerichten dominieren. (Gesetz vom 29. Juli 1890.) Der Abgeordnete Auer knüpfte in der Sitzung vom 28. Juni 1890 die Zustimmung der Partei an drei Bedingungen, deren Ablehnung er im voraus sicher war: 1. Herabsetzung der Altersgrenze für das aktive und passive Wahlrecht, 2. Verleihung des aktiven Wahlrechts an die Frauen, 3. Ausscheidung der Bestimmungen über die Jnnungsschiedsgerichte aus dem Entwurf. Die drei Bedingungen wurden abgelehnt. Eine nament-