482 Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste
Allein wie sie darunter nicht anders verstehen, als daß wenn ein Strand- Fall sich eräugnete, die gestrandete Güter bey Heiligland ankörnen auch solche von ihnen glücklich geborgen werden möchte, so siehet einjeder leicht daß sie mit solcher Vorbitte keinesweges etwas böses intsnüiren, noch weniger Frembden Schiffern Unglück nnwünschen." Das im königlichen Staatsarchiv zu Schleswig liegende Exemplar des Laßschen Werkes ist mit Schreibpapier durchschossen, das haudschriftliche Zusätze uud Berichtigungen trägt. Diese rühren, wie sich ans verschiednen Wendungen mit Sicherheit ergibt und Laß in der Vorrede zu der 1753 erschienenen zweiten Auflage des Werkchens erwähnt, von dem Coinpastor Mich. Henrich Dresler her, der seit 1751 auf Hclgolcmd im Amte war. Dresler äußert sich über das, was Laß vom Strandsegen auf Helgoland sagt, folgendermaßen: „Dies muß zu undenkl. Zeiten geschehen, oder auch eine üble Nachrede sehn, den Niemand weiß sich zu. erinnern dergleichen gehört zu haben, daß es geschehen." Er vermutet, daß die Beter nichts andres meinten, „als daß doch die arme Seelen wenigstens gerettet und dcm die Güter zum Vorteil der Herrschaft des Eigeners n Landes daselbst geborgen werden möchten," uud wirft die Frage auf, „ob nicht zu wünschen, daß solche Vorbitten möchten eingeführt werden." Nach seinen und des Buches Angaben war es damals auf Helgoland Brauch, für „Krcmcke ^ Wassertodte, daß dieselbe mögen wieder gefunden werden j Verrcisete dahin auch gehören (die zum Fisch-, Hummer-, Spier-Fcmg ausgefahrnen) Schniggen, Lootse" am Sonntag zu beten. Im Jahre 1758 sprach Dresler an andrer Stelle ausführlicher über diesen Gegenstand. Der dänische Kriegsassessor Johann Friedrich Camerer schreibt in der Einleitung zu seiner 1. Nachricht von Helgoland, die aus einem Teile der zweiten Auflage des Laßschen Werkes besteht: „Noch eine Nachricht scheint mir merkwürdig zu seyn, welche ich einem Gönner der nähern Beschreibung dieser Lander und Küsten zn danken habe. Seine Worte lauten also; Es ist eine fast allgemeine Erzehlung, daß die Helgoländer, ehemals auf den Kanzeln hätten bitten lassen, Gott wolle den Strand bey ihnen segnen. Der Hr. Laß hat solches S. 62. berühret. Andere behaupten gar, daß es annoch uud auch iu einem andern Kirchspiele geschehen soll. Man leget bey dieser Bitte den Helgoläudern zur Last, daß sie in diesem Gebete böse Gesinnungen an den Tag legten, und daß sie damit gewünschet hätten, daß die Schiffe bey ihnen stranden möchten. Es ist dieses eine wunderliche Auslegung. Ist diese Bitte iemals gebräuchlich gewesen, so ist unter dem Strand nichts anders als die Fischerey verstanden worden. Ich wollte meiner Meinung noch gewisser seyn, und habe mich dieserwegen bey dem Herrn Pastor Dreßler erkundiget; Er antwortete mir nachstehendes: Was die Stelle bey Herrn Laß Beschreibung von Helgoland betrifft, so hat sie ihre Richtigkeit, oder man müßte sie falsch erklären. Seit dein ich den Gottesdienst alhier obgewaltet habe, ist die Vorbitte diese gewesen; Die Erhaltung des hiesigen Fisch- Hummer- und Spierfanges. Man bittet in diesem Gebete um nichts anders, als daß Gott des Segens, den er von den Fischen in das Wasser geleget, uns theilhaftig werden lassen möge, nnd die Aus- und Einfahrende für Gefahr behüten möge. Dieses heißt den Strand segnen. Denn die Sand-