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gcn des TanzplatzeS von Wichtigkeit ist, da andre Tänze, wie Walzer und Gallopade auf dem Pflaster oder dem Lehmboden unmöglich wären.
In manchen kleinern Städten, wie Huy, Andennes :c. nehmen selbst die höheren Stände an diesen Tänzen unter freiem Himmel Theil und es bildet sich dann neben dem Volke oder den Bauern, ein Contretanz der schönen Welt. Eine Vermischung findet jedoch dabei nie statt und wenn auch nur instinctmäßig, so wird doch der Unterschied der Stände streng beobachtet. Es versteht sich von selbst, daß die feinern Herrn die Musikanten reichlich bezahlen und von Letztern bei der Größe des TanzplatzeS deshalb sehr gern gesehen werden; da der Ton der heisern Geige und der schreienden Klarinette in dem ganzen Umkreis leicht gehört wird, und, indem er stets den Rhythmus richtig bezeichnet, in größerer Ferne den Vortheil darbietet, die Mißtöne weniger hervortreten zu lassen.
Ist auf diese Weise der Umgang unter den jungen Leuten und die Bildung von Bekanntschaften und Heirathen sehr erleichtert, so sind diese letztern darum doch nicht weniger einer Controle unterworfen, die von einem großen, moralischen Instinkte des Volkes ausgeht. Wird es nämlich bekannt, daß ein Ehemann sich von seiner Frau schlagen läßt, so setzt man diesen selben Ehemann oder in neuerer Zeit seiner Sratt einen Strohmann, verkehrt auf einen Esel, ihm den Schwanz statt des Zaumes in die Hand gebend und führt ihn unter allgemeinem Hohngelächter umher. Da die Heirath eines WittwerS ebenfalls dem Volksgefühle widerspricht, so wird der Tadel darüber durch ein während mehrerer Wochen jeden Abend wiederholtes Charivari auf Kuhhörnern ausgesprochen, ein Gebrauch, der trotz geschärfter Verbote bis jetzt nicht unterdrückt werden konnte.
Bet den Kirchweihen auf dem Lande gesellt sich zu den obenge- nannten Festlichkeiten noch das Werfen nach dem Truthahne. Diese Ergötzlichkeit bietet in ihrer ursprünglichen Gestalt einen schlagenden Beweis von der Gemüthöroheit des Volkes dar, da sie eigentlich verlangt, daß der Truthahn lebend mit dem Kopfe auf ci^ nen 3 Fuß hohen, in die Erde eingerammten Pfahl festgenagelt wird. (Neuere Verordnungen bestimmen, daß das Thier erst geschlachtet werde, was denn häusig freilich selbst jetzt noch nur theilweise be-