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Das Flottengesetz
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Das Flottengesctz

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Schlachtflotte nur sechs große und sechzehn kleine Kreuzer gerechnet sind, also knapp 1'/-> Kreuzer auf jedes Linienschiff, während die Engländer und Fran­zosen jedem Linienschiff mindestens zwei Kreuzer beigeben. Zur Wahrnehmung unsrer überseeischen Interessen sind nur die längst erwünschten Kreuzer für Süd- und Mittelamerika neu ans die Liste gesetzt, sonst bleibt alles wie früher; also auch hier ist Maß gehalten, mehr, als manchem Vertreter deutscher Interessen im Auslande lieb sein wird.

Die §8 ^ bis 6 des Gesetzentwurfs behandeln noch die Judieusthaltungen nnd den Personalbestand der Flotte. Sie sind lediglich logische Folgerungen aus dem ersten Teile des Gesetzes, der vom Schiffsbestand handelt; denn um die Kriegsbereitschaft der heimischen Schlachtflotte zu sichern, muß ein be­stimmter Teil von Linienschiffen ununterbrochen in Dienst sein. Was gefordert wird, ist ebenfalls fehr bescheiden und weicht wenig von den jetzigen Jndienst- lialtungen ab; denn der kluge Sinn und die kräftige Hand, die im ganzen Gesetz zu erkennen sind, zeigen auch hier, daß man mit Geschick manches ein­facher gestalten kann, was bisher aus alten Anfängen entstanden und deshalb wohl beibehalten war. Neu ist nämlich der Gedanke, die Aufgaben mehrerer früheren Schulschiffe künftig solchen Kreuzern zu übergebe», die gleichzeitig den Aufklüruugsgruppeu der Schlachtflotte angehören. Damit werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, es wird also viel Geld gespart; denn es handelt sich um acht Schiffe, die dann überflüssig oder nicht besonders in Dienst gestellt werden. Außerdem würde das Flottenflaggschiff später die Aufgaben des Torpedvschulschiffs übernehmen, wvdnrch auch noch eine Judienst- haltung gespart würde. Die Vermehrung der Kosten für die ganzen Jndienst- haltungeu würde natürlich allmählich, von Jahr zu Jahr, vor sich gehen. Und was die Persvnalsrage betrifft, so geht aus deu Zusammenstellungen und auch aus dem großen Andrang Freiwilliger aller Art sür alle Zweige des Marine­personals zur Genüge hervor, daß diese Frage gar keine Schwierigkeiten be­reiten wird. Die Ansbildung des Personals wird aber erleichtert und ge­bessert, weun man mehr Schiffe im Dienst hält.

Die Kosten für die Vermehrung des Marinehaushalts sind geradezu über­raschend klein; der höchste Jahresanschlag (für 1903/4) geht nicht weiter als 33,1 Millionen Mark über die diesjährigen Bewilligungen von 117,5 Millionen hinaus. Was sind denn 33 Millionen Mark? 66 Pfennige auf den Kopf der Bevölkerung! Es wäre ebenso kläglich wie lächerlich, wollte man über cinen so geringen Betrag feilschen und stöhnen von schweren Steuerlasten. Jeder tüchtige Arbeiter verzehrt ja täglich mehr zum Frühstück, als auf seiueu Teil von denLasten" kommt. Wenns 100 Millionen wären, und jedermann sähe die Gefahr der schwachen Flotte so deutlich, wie die Fachleute, sie würden sofort bewilligt nnd ohne jeden Druck getragen werden.

Das Gesetz schafft klare Znstünde, deshalb ist es eine gute Grundlage