Arbeiterversicheruiig und Armenpflege
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losen .Klassen durch die Arbeiterversicherung alljährlich zufließenden vielen Millionen früher unbekannter Renten die Armenpflege in Deutschland nicht zu einer Einschränkung des Kreises der Unterstützten oder des Maßes der Unterstützungen veranlaßt hat, sondern daß die Leistungen der Armenpflege extensiv und intensiv mit der Zunahme der Versicherungsleistungen gewachsen sind. Wir halten das für eine sozial außerordentlich beachtenswerte Thatsache, durch die der großartige humane Erfolg der Versichernngsgesetze zu Gunsten der materiellen Wohlfahrt der Arbeiter noch erhöht wird. Vielleicht wird es nicht nu Leuten fehlen, die auch diese Erscheinung den Arbeitern als einen Beweis für die fortschreitende Verelendung der Massen darzustellen suchen werden, nnd sicher würden solche Leute Gläubige iu Menge finden. Die Erhebungen, die amtlichen wie die privaten, haben den klaren Gegenbeweis geliefert. Nicht nur die Lebenshaltung der erwerbsfähigen Arbeiter, nicht nur die der rentenberechtigten, sondern auch die der unversicherten erwerbsunfähig gewordnen Arbeiter und ihrer hilfsbedürftigen Angehörigen ist in der Beobachtungsperivde trotz der gedrückten Geschäftslage im allgemeinen beträchtlich gehoben worden.
Weniger erfreulich ist es, daß uach dem Bericht des kaiserlichen statistischen Amts die amtlichen Gutachten hervorheben müssen, daß die „Scheu vor dem almvsen- artigen Charakter einer Armennnterstützung" bei den Hilfsbedürftigen zurückzutreten scheine, daß häufiger als früher von Nichtversicherteu und Nichtrentenempfiingern unter Zurückweisung der Privatwohlthätigkeit ein „Anspruch" aus die öffentliche Fürsorge erhoben werde. Leider finden wir darin nur eiue Bestätigung unsrer eigueu Erfahrungen im Verkehr mit den Arbeiterkreisen in den Ostvrvvinzen. In tausend Fällen, nicht nur bei Witwen und Waisen, ist der Empfang von Armengeld wahrhaftig keiue Schande, nnd wir haben es oft genug bezweifeln müssen, ob es gerecht sei, das Unglück, der öffentlichen Armenpflege zu verfallen, so ganz allgemein dnrch eiue staatsbürgerliche Ehreumiuderung noch härter zu machen. Aber eine sozial in hohem Grade beklagenswerte Erscheinung scheint es uns zu sei», wenn z. B. offenkundig die leichtfertige Übersiedlung von Arbeiterfamilien in die Großstadt, die Begründung eines Hausstands ohne Aussicht auf dauernden Erwerb, jn oft genug auch die Aufgabe einer Arbeitsstelle aus nichtigem Grunde geschieht wegen der Aussicht, daß im Notfall der Anspruch auf Armengeld erfüllt werden müsse. Namentlich ist die Neigung, die Fürsorge für erwerbsunfähige Angehörige der öffentlichen Armenpflege zu überlassen, bei der Masse der großstädtischen Arbeiter, wenigstens im Osten, heute bedenklich verbreitet. Es ist für den unbefangnen Beobachter auch gar nicht zweifelhaft, daß die sozialdemvkratische Irrlehre diese Anschauungen gauz wesentlich fördert, so wenig auch die neumodischen sozialwissenschaftlichen Forscher bei ihreu Eleudstndien dnvvu bemerken. Umso mehr wird der ernsthafte Svzialpolitiker und Arbciterfreund solche Erscheinungen zu beachten habe», und Pflicht der Armenbehörden ist es, mit allen Mitteln auf Abhilfe zu dringen. Das Zurückweisen der Privntwohlthätigkcit zu Gunsten der öffentlichen Armenpflege ist für diese kommunistische Antizipation sehr bezeichnend nnd mahnt doppelt zur Vorsicht, und wir begreifen es wohl, wenn angesichts der Entwicklung, die unsre Armenpflege in der neuesteu Zeit trotz der Versicherung genommen hat, Stimmen in der Verwaltungspraxis laut werden, wie die des Stadtpfnrrers Höchstetter (Lörrach), der auf der Vereinsversammlnng in Leipzig eindringlich davor warnte, so ohne weiteres den Satz aufzustellen, die öffentliche Armenpflege solle sich nicht mehr auf das notwendigste Maß beschränken, sondern sie solle mehr thun.