Irrenärztliche Zeitfragen
n den letzten Jahren sind immer wieder Klagen laut geworden über unzureichende Rechtsverhältnisse im Jrrenwesen. Es sind mancherlei Besorgnisse geäußert worden. Einerseits fürchtet man, es konnten geistig Gesunde entmündigt und ihrer bürgerlichen Rechte, ja ihrer Freiheit beraubt werden. Hiergegen ist zu bedenken, daß die Entmündigung völlig Gesunder nur möglich wäre, wenn eine ganze Reihe von Menschen (Verwandte, Nichter, Ärzte usw.) gemeinsam eine verbrecherische Handlung ausführten. Es ist aber einfach nicht wahr, daß das in Deutschland in den letzten Jahren irgendwo vorgekommen wäre. Jeder Anlaß zu solcher Besorgnis fehlt also. Sodann zeigt man großes Mißtranen gegen die in Strafsachen eingeholten Gutachten von Irrenärzten. Diese bösen Menschen stehen in dem Verdacht, daß sie einzelnen krankhaften Erscheinungen des Seelenlebens zu viel Wert beilegen und es dadurch allzuleicht veranlassen, daß schreckliche Verbrecher unbilligerweise den Schutz von § 51 des Neichs- strafgesetzbuchs genießen nnd ihrer gerechten Strafe entgehen. Uns Irrenärzten ist es freilich unverständlich, wie man bei uns ein besondres Interesse daran voranssetzen kann, Menschen, die gegen die Gesetze verstoßen haben, zu beschützen. Es fällt uns gar nicht ein, gegen die Übelthäter, die bei ihrem Thun geistig frei waren, uud die ihre Strafe wohl verdient haben, schwächliche Gutmütigkeit und Milde zu üben. Uns liegt ebenso wie allen andern Staatsbürgern daran, daß Ordnnng und Gerechtigkeit im Lande herrsche. Weiter ist die Ansicht geäußert worden, es könne am Schlüsse des neunzehnten Jahrhunderts vorkommen, daß ein geistig gesunder Mensch mit etwas lebhaftem Temperament ohne weiteres in eine Irrenanstalt eingesperrt werde, wenn er etwa mit seinen Angehörigen in Feindschaft geraten und über eine Anzahl von Gegenständen andrer Meinung sei, als der zugezogne Herr Psychiater. Man will deshalb die Aufnahme in eine solche Anstalt von einem hochnotpeinlichen Gerichtsverfahren abhängig gemacht wisfen. Die Veurtcilnng krankhafter Seelenzustände beruht aber auf klaren uaturwiffeuschaftlichen Grundlagen, und gegenüber der großen Anzahl fachmännisch ganz sicher zu beurteilender Seelenzustände sind es nur Ausnahmcu nnd besonders schwierige Fälle, wenn verschiedne wirklich sachverständige Ärzte trotz sorgfältiger Untersuchung zu verschiednen Ansichten kommen. Überall schätzt man das Interesse