Das Börsenspiel
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Borteils wäre verschwindend gering. Man kann deshalb die Möglichkeit eines solchen Falls praktisch ganz bei Seite lassen.
Man redet sodann davon, daß der Terminhandel öfter als „Versicherung" diene, wo er doch jedenfalls berechtigt sei. Will sich jemand den Preis seiner Waren in der Art versichern, daß er sie im voraus (terminlich) verkauft, so liegt ein ernstes Kaufgeschäft vor, gegen das nichts einzuwenden ist. Wenn aber jemand (wie der Sachverständige Russell S. 18 als Beispiel anführt) ein Spielgeschäft geschlossen hat und nun, um dessen Folgen von sich abzuwenden, ein zweites Geschäft in entgegengesetzter Richtung abschließt, so kann er allerdings sagen, daß er sich gegeu Schaden „versichern" wolle. Aber er thut das mittels eines zweiten Spielgeschäfts. Er wendet die Gefahr, die er durch das erste Spiel auf sich genommen hat, von sich ab und wendet sie seinen beiden Mitspielern zu. Von einem wirtschaftlichen Werte solcher sich neutralisirenden Geschäfte kann so wenig die Rede sein, als wenn ein Spieler am Roulettetisch erst auf Rouge und gleich darauf auch noch auf Nvir setzt.
Eine Art von Versicherung jedoch, die bei der Effektenbörse öfter in der Form des Terminhcmdels in Anspruch genommen wird, hat einen eigentümlichen Charakter. Es ist das die Versicherung des Wertes ausländischer Valuta Vonseiten solcher, die mit dem Auslande Handel treiben und dort diese Valuta einzunehmen oder in ihr zu zahlen haben (S. 18). Hier hat die fremde Valuta gewissermaßen die Natur einer Ware, die der Händler für sein Geschüft terminlich kauft oder verkauft. Das ist ein reelles Kaufgeschäft, gegen das nichts einzuwenden ist. Die besondre Natur dieser Termingeschäfte erweist sich auch darin, daß sie nicht durchweg auf Ultimo, sondern je nach Umständen auf Monate hinaus abgeschlossen werden (S. 19). Übrigens ist in Paris der Terminhandel mit russischen Noten erst ganz vor kurzem eingeführt worden. Man hat doch sicherlich auch schon vorher in Frankreich Handel mit Rnßlcmd gehabt.
muß also doch auch dieser Terminhandel nicht ein so dringendes Bedürfnis sein.
Es wird ferner bezeugt, daß, wo Effekten zur Ausgleichung internationaler Verpflichtungen verwendet werden sollen, der Terminhandel zu deren Beschaffung notwendig sei. Es ließe sich ja fragen, ob nicht der Kassahandel dazu ausreicht, wenn man nur bei diesem etwas längere Lieferungsfristen bedinge. In Newyork, wo nur Kassageschäst besteht, werden gleichwohl große Umsätze in solchen Papieren gemacht (S. 19). Doch mag es sein, daß der Terminhaudel das bequemere Mittel ist. Auch hier handelt es sich aber um "nen Kauf, der effektiv erfüllt werden soll.
Auf diese beiden Verhältnisse beschränken sich die Fälle, wo sich nach der Aussage der Sachverständigen der Terminhandel zu eiuem wirklichen Kaufgeschäft gestaltet und damit ein wirtschaftliches Bedürfnis erfüllt.
Was ist daraus zu folgern? Daß in allen übrigen Füllen der Termin-