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Das Börsenspiel nach den Protokollen der Börsenkommission :
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Das Börsenspiel

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die größte sittliche Entrüstung wachzurufen. Freilich darf man annehmen, daß es denen, die so reden, viel weniger darum zu thun sei, dem reichen Manne feine Handlungsfreiheit zu wahren, als vielmehr ihn dabei festzuhalten, daß er feinen Reichtum in den Schlund der Börse hineinstürze. Das bezeichnen die Worte: die Börse kann die Teilnahme des Privatpublikums nicht entbehren.

Eine weitere Anschauung, die sich auf diesem Gebiete geltend macht, ist die von der absoluten Berechtigung der Spekulation. Der Kaufmann dürfe doch unzweifelhaft bei Ankauf und Verkauf seiner Waren spekulireu. Dieses Spekuliren durchdringe das ganze kaufmännische Leben. Warum solle man nun nicht auch in der Weise spekuliren dürfen, daß man sich lediglich die Differenz zwischen dem jetzigen und dem spätern Preis einer Ware ausbedinge? Auch dies sei eine kaufmännische Spekulation, wie jede andre. Der Unterschied liegt aber darin: der Kaufmann erlangt in der Form der Spekulation den Lohn für eine wirtschaftlich nützliche Thätigkeit. Darin hat seine Spekulation ihre Berechtigung. Beim Differenzgeschäft dagegen ist die Spekulation zum Selbstzweck erhoben. Sie dient nur dazu, daß der eine gewinnt, was der andre verliert, ohne daß eine wirtschaftlich nützliche Thätigkeit in der Mitte liegt. Sie will nur den Satz verwirklichen: wer klüger ist als ein andrer, darf diesem sein Geld abnehmen, wenn er nur nicht dabei gegen das Strafgesetz verstößt. Diese Art der Spekulation entbehrt jeder innern Berechtigung uud hat des­halb auch keinen Anspruch auf Schutz Vonseiten des Staates. Denn was für einen Grund hätte der Staat, den zu schützen, der kein andres Verdienst sür sich anführen kann, als daß ihm der blinde Zufall oder auch eine schlauere Berechnung vor einem andern den Vorzug gegeben hat?

Was den wirtschaftlichen Wert des Terminhandel betrifft, so können wir die hochtönenden allgemeinen Allssprüche mancher Sachverständigen von dessen unbedingter Notwendigkeit, von dem allgemeinenkulturellen" Bedürfnis, das ^ befriedige, von seiner Eigenschaft als einem großen Bindegliede zwischen Angebot und Nachfrage u. f. w. wohl auf sich beruhen lassen. Es kommt darauf nn, wie im einzelnen sein Wert begründet wird.

Zuvörderst wird angeführt, daß der Terminhandel dazu diene, Papiere, namentlich auch bei ueuen Unternehmungen, leichter unterzubringen (los­zuwerden"), hierher gehört auch die Äußerung, daß der Tcrminhandel schon "u sich den Wert eines Papiers erhöhe. Aber das ist doch ein sehr zweifelhaftes Lo». Der Terminhandel kann dazu dienen, gute und schlechte Papiere unter­zubringen, gute und schlechte Papiere in ihrem Werte zu erhöhen. Für seine regelmäßige' Wirksamkeit in dieser Beziehung liegt in der Aussage des Sach­verständigen Christians (S. 18) ein sehr ungünstiges Zeugnis vor. Er diene ""r dazu, schlechte Papiere dem Publikum verdaulich zu machen. Eine Be- Uatigung hierfür dürfte in der Thatsache liegen, daß die große Mehrzahl der Börsenpapiere, und zwar gerade die besten, weder bei der Ausgabe noch später