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Das Börsenspiel nach den Protokollen der Börsenkommission :
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Das Börsenspiel

habender Mcmn einen Teil seines Vermögens zu Differenzgeschäftcn verwende. Hieran knüpfte sich dann als weiteres Glied dieser Börsenlogik der Satz, daß man zwischen verderbenbringenden und, nicht verderbenbringenden Termingeschäften unmöglich unterscheiden könne, weil man ja sonstauf eine schiefe Ebne ge­rate." Und daraus wurde dann endlich der Schluß gezogen, daß alle Termin­geschäfte fürreell" zu halten, folglich klagbar seien. Huoä srg-t äsmou- 8tranäuiu.

Diese ganze Kette von Schlüssen beruht auf einer Fälschung des Spiel­begriffs. Denn dieser ist (wie schon Seite 10 gezeigt wnrde) unabhängig davon, ob der Spielende das Spiel aushalten kann oder nicht. Auch der reiche Mann, der an der Börse Differenzgeschäste macht, spielt. Seine Geschäfte fallen nicht minder unter den Begriff desunreellen Termingeschäfts," als die Geschäfte, die der Hausknecht oder Kellner für sich machen läßt- Gerade weil sich nicht zwischen schädlichem und unschädlichem Spiel unterscheiden läßt, haben die Gesetze nicht etwa (nach der Logik der Börsenfreunde) alle Spiele für klagbar erklärt, sondern allen Spielen die Klagbarkcit entzogen.

Diese auf rechtlichem Gebiete liegende Täuschung wurde begleitet von dem Versuch eines Beweises, daß das Börsenspiel auch innere Berechtigung und wirtschaftlichen Wert habe. Bei einer Beurteilung der Sache vom Stand­punkte des bestehenden Rechts würde es nun freilich hierauf gar nicht an­kommen. Denn der Richter kann nicht von solchen Philosophemen abhängig machen, ob er die Gesetze anwenden will oder nicht. Gleichwohl wollen wir auch das, was in dieser Beziehung die Umfrage gebracht hat, einer kurzen Betrachtung unterwerfen.

Für die innere Berechtigung des Differenzspiels wird vor allem (wie bei so manchen andern Mißbräuchen) auf die natürliche Freiheit des menschlichen Handelns Bezug genommen. Wie kann man einem freien Manne verbieten, sein Vermögen im Terminhandel nutzbar zu machen? seinen prophetischen Geist über die Wandlungen des Geldmarkts zu bethätigen? seine Ideen zu frukti- fiziren? So fragen unsre Börsenfreunde. Die Antwort liegt auf der Hand. Niemand hindert die Spiellustigen, zu spielen. Nur versagt ihnen der Staat seinen starken Arm, um den Spielgewinn einzuheimsen, weil die Erfahrung lehrt, daß das Spiel vielen znm Verderben gereicht. Wenn es unter diesen Umständen die Börsenmünner vorziehen, gar keine Spielgeschäfte mehr zu machen, so müssen sich das unsre Spielfreunde, die nur ihre Ideen fruktifiziren wollen, schon gefallen lassen. Übrigens verdient diese ganze Argumentation doch ein ernstes Wort. Wenn Börsenleute solche Sätze, wie die mitgeteilten, aufstellen, so ist es zu begreifen. Wenn aber auch solche, die die Verhältnisse tiefer durchblicken, den Fortbestand des Börsenspiels mit all seinem physischen und moralischen Verderb damit verteidigen, daß es doch einem reichen Mann unbenommen bleiben müsse, sein Spielgelüste zu befriedigen, so ist das geeignet,