Beitrag 
Das Börsenspiel und die Gerichtspraxis
Seite
57
Einzelbild herunterladen
 

Das Vörsenspiel und die Gerichtspraxis

von cv, Bähr

inen Wesentlichen Bestandteil unsers Wirtschaftslebens bildet der Austausch der Gitter. In den ersten Zeiträumen des mensch­lichen Zusammenlebens ging vhue Zweifel dieser Austausch an den zur Benutzung oder zum Verbrauch bestimmten Sachen un­mittelbar vor sich. Hatte der eine Überfluß an Getreide, der andre Überfluß an Vieh, so tauschten beide diesen Überfluß aus, und darin lag sür beide ein wirtschaftlicher Vorteil. Mit der Erfindung des Geldes trat die Ändernng ein, daß dieses, das ja für sich selbst keiner Benntzuug und keinem Verbrauch unterliegt, den Austausch vermittelte. Wer sich also ein Gut, dessen er zur Benutzung oder zum Verbrauch bedürfte, verschaffen wollte, gab dafür so und so viel iu seinem Besitze befindlichen Geldes hin. Dem andern Teile war damit die Möglichkeit gegeben, sich für das Geld seinerseits wieder ein Gut, dessen er bedürfte, zu verschaffen. Sv trat an die Stelle des unmittel­baren Austausches der Güter der Kauf. Auch der Kauf hat iu seiner Grund­bedeutung den Zweck, den Gennß der Güter zwischen deren Erzengern auszu­gleichen und relativ allen gemeinsam zn machen. Sv bildet er den wichtigsten Bestandteil unsers Wirtschaftslebens.

Natürlich kann der, der eine Sache tauft, statt sie selbst zu benutzen, sie auch gleich wieder verkaufen. Ja es kann schon bei dem Kaufe ein solcher Wiederverkauf seine Absicht sein, wobei er eiueu hvheru Preis wird beziehen wvllen, als er selbst bei dem Kauf gegeben hat. Er gewinnt alsdann die Differenz zwischen dem von ihm gegebnen und dem von ihm bezognen Preise. Allerdings wird dadurch der erste Verkäufer in gewissem Sinne benachteiligt. Er würde gern selbst die Sache nnmittelbar an den zweiten Käufer für den hvheru Preis verkauft haben. Und auch der zweite Käufer wird insofern be­nachteiligt, als er gewiß lieber die Sache unmittelbar von dem ersten Ver­käufer für den niedrigern Preis gekauft hätte. Aber beide können sich doch deshalb nicht verletzt fühlen. Weder der erste Verkäufer hat den zweiten Käufer, noch der zweite Künfcr den ersten Verkäufer aufzufinden gewußt. Deshalb müssen sie sich gefallen lassen, daß der zwischen ihnen stehende Händler auf ihre Kosten einen Gewinn zieht. Er zieht ihn als Belohnung für die wirt­schaftlich wertvolle Thätigkeit, einerseits den Verkäufer und andrerseits den Gn'uzboten III 1893 8