Zur Unfallversicherung der Arbeiter
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Betriebe durchaus nicht abgeschlossen zu sein braucht. Die Revisoren haben die verschiedensten Fabriken zu besuchen gehabt, sie haben Gelegenheit gehabt, Maschinen für dieselben Fabrikationszwecke von ganz abweichendem Bau mit einander zu vergleichen, sie haben hier eine Schutzvorrichtung geseheu, die im ganzen vorzüglich war und nur eine kleine Unvollkvmmenheit hatte, an einer andern ähnlichen Vorrichtung, die vielleicht ganz andern Zwecken diente, habeu sie diese UnVollkommenheit beseitigt gefnnden. Die Mannichfaltigkeit dessen, was sie zu sehen bekommen, schärft ihren Blick und schützt sie andrerseits vor Einseitigkeit uud Überschätzung des einzelnen. So bilden sie sich allmählich zu gründlichen Kennern und Sachverständigen aus, von denen die Genossenschaftsvorstände Anregung zu neuen Verbesserungen und bei geplanten Maßnahmen aus dem Gebiete der Unfallverhütung Rat und Unterstützung erwarten dürfen.
Unfallverhütungsvorschriften und Aufsichtsbeamte sollten in keiner Berufs- genosscnschaft fehlen. Vorläufig aber fehlen sie noch an vielen Stellen, und es wird wohl auch noch lange Zeit vergehen, bis sie überall zu finden sein werden. Aber auch diese Zeit braucht bei dem nötigen Willen nicht ohne Nutzen für die Unfallverhütung zu verstreichen. Man kann nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen vieles auch ohne Unfallverhütungsvorschriften und Aufsichtsbeamte erreichen.
Die Handhabe dazu bietet der H 28 des Gesetzes. Es heißt da im letzten Abschnitte: „Die Genossenschaftsversammlnng kann den Unternehmern nach Maßgabe der in ihren Betrieben vorgekommenen Unfälle für die nächste Periode Zuschläge auflegen oder Nachläsfe bewilligen." Also man verzeichne die einzelnen Unfälle und die durch sie verursachten Kosten für die einzelnen Betriebe und vergleiche sie mit den gezahlten Beiträgen. In den Beiträgen stecken noch Berwaltungskosten und Zuschläge zum Reservefonds, die Entschädigungen aber werden im Durchschnitt einen ganz bestimmten Prozentsatz der Beitrüge ausmachen. Wird dieser Prozentsatz im Einzelfalle überschritten, so sind mehr Unfallkosten zu zahleu gewesen, als im Durchschnitt auf die übrigen Unternehmer fallen. Handelt es sich dazu um einen größern Betrieb mit mehreren hundert Arbeitern, und ist das Mißverhältnis zwischen den wirklichen und den mittlern Unfallkosten groß, so wird man mit Sicherheit annehmen können, daß die Betriebssicherheit hier geringer ist als in den andern Betrieben der gleichen Art. Geht man auf die Zahl der Unfälle zurück, so wird man dies bestätigt finden, und man wird auf Grund dieser Thatsache berechtigt sein, eine Erhöhung des Beitrags eintreten zu lassen, mich ohne die Ursache der höheru Betriebsunsicherheit zu kennen. Bei guten sonstigen Einrichtungen der Fabrik werden dann sicherlich entweder zu viel jugendliche, ungeübte Arbeiter eingestellt sein, oder es wird eine zu lange Ausdehnung der Arbeitszeit, Mangel an dem genügenden Aufsichtspersonal oder ähnliches vorliegen. Eine Ursache wird die hohe Betriebsgefahr schon haben. Es kann