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Die Judenfrage eine ethische Frage
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Bundesstaat und Staatenbund; Volk und Land

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Glauben verlachten, die da meinten, die Deseendenztheorie habe die Nicht- existenz eines Schöpfers bewiesen, die die armen Christen verspotteten, die sich notwendig vor etwas beugen müßten und eigentlich Heiden wären, Heide» im wahrsten Sinne des Wortes, die Menschen als Götter und Heilige ver­ehrten. Das Experiment ist aber auch schmählich mißlungen, und der Schüler ging weiter, als es der Meister wünschte. Man verlachte mit Gott das Gute, man bewies die Relativität aller Sittlichkeit und zog in Zweifel, ob das subjektiv für böse Gehaltene auch das Böse an sich sei, ob es überhaupt ein Böses an sich gebe, und somit kam man zu dem Grundsatz, daß jeder seinen Instinkten folgen, seine Bedürfnisse befriedigen und alles, was sich ihm dabei in den Weg stelle, bekämpfen dürfe. Die Schranken, die in Sitte und Sprache, in Gewohnheit und Recht zwischen Nationen und Nationen bestehen, waren für den Juden nicht vorhanden; er war durch soviele Jahrhunderte ge­knechtet und über den ganzen Erdboden zerstreut gewesen, daß ihn der Völker­zwist nichts anging. Begierig griff er daher den Gedanken der Verbrüderung aller Völker auf, um desto gemächlicher seinem internationalen Ideal, der Geld­herrschaft, nachzuhängen, ^on ölst wurde sein Wahlspruch in dem von sitt­lichen Schranken abgelösten wilden Wettbewerb.

Das muß, es muß anders werden, wenn die anstündigen Judeu nicht in der Flut des Antisemitismus untergehen wollen. Anstatt sich aber Rechen­schaft darüber zu geben, was an der antisemitischen Bewegung berechtigt sei, weisen sie dem einen oder andern Antisemitenführer nach, daß er selbst in seinein Privatleben nicht vorwurfsfrei gewesen sei, berufen sich auf einzelne große uud verdienstvolle Männer, die die Juden Deutschland und den übrigen Nationen gegeben haben, machen wohl auch manchmal einen Anlauf zur Diskussion, aber dann kommen sie nicht über Phrasen uud anmaßende Schmähungen Andersdenkender hinaus. Das ist aber nicht der Weg gegen­seitiger Verständigung. Schluß folgt)

Vundesstaat und ^»taatenbund; Volk und Land

ie beiden Bücher, die uus zur Abfassung dieses Aufsatzes Ver­anlassung geben/') sind nach demselben Plane angelegt, indem beide dnrch einleitende Abhandlungen über den Begriff und die Aufgaben des Staates sowie über seine möglichen Formen das Verständnis für die Organisation des deutschen Reichs vor­bereiten, deren Darlegung den Inhalt des Hauptteils bildet. Vergleicht man *) Deutsches Staatsrecht. Bon Albert Hänel. Erster Band. Die Grundlagen des