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Alle diese Beispiele sind falsch, den» in allen stehen die Eigenschaftswörter in verkehrter Reihenfolge. In einer Grammatik wird man schwerlich eine Regel hierüber finden; ein Grammatiker denkt ja gar nicht daran, daß so etwas falsch gemacht werden könne, der gewöhnlichste Mensch, der nie über Sprachdinge nachgedacht hat, macht es ja von selber richtig. Aber in unsrer Schriftsprache ist eben jetzt alles möglich, die selbstverständlichsten Dinge möchten besonders vorgeschrieben, vor den unglanblichsten Fehlern möchte besonders gewarnt werdend)
In einzelnen Fällen, wo Erbe von nngenanen oder unrichtigen Regeln meines Buches spricht, trägt er die Unrichtigkeit erst künstlich hinein, um sie dann mit großem Ernst und großer Ausführlichkeit bekämpfen zn können. So, wenn er mir unterschiebt, ich wollte Formen bilden wie anders Geld (statt andres), dunkelr Wolken (statt dunkler)! Aus den Beispielen, die ich anführe, geht doch zur Genüge hervor, in welchen Fälleu ich bei den Adjektivstämmen auf el und er das e des Stammes bewahrt und das der Endung geopfert sehen will- nur in den Fällen, wo der Sprachgebrauch schwankt. So, wenn er meine Auseinandersetzung über den unerkennbaren Konjunktiv in Nebensätzen auf die Absichtssätze ausdehnt und auch das dann umständlich bekämpft, während doch alle meine Beispiele deutlich zeigen, daß ich nur die Jnhaltssätze im Auge gehabt habe! Guckt nicht aus solchen absichtlichen Mißverständnissen ein bischen der Schulmeister herans, der sich auf dem Katheder harthörig stellt, wenn sich der Innge unten „ungenau" oder „unrichtig" ausdrückt?
Grundverschieden fühlen wir, wenn Erbe behauptet, man könne auch einen in seiner äußern Form unerkennbaren Konjunktiv der Gegenwart als Konjunktiv fühlen, wo er zwischen erkennbaren Konjunktiven stehe; die regelmäßige Ersetzung solcher unerkennbaren Konjunktive durch den Konjunktiv des Präteritums beraube uns der Möglichkeit, die konditionale Ausdrucksweise in abhängigen Sätzen deutlich zu machen. Es ist mir interessant gewesen, gerade aus Schwaben noch von andrer Seite dasselbe aussprechen zu hören. In einem kürzlich abgedruckten Grenzbotenaufsatze eines schwäbischen Mitarbeiters stand in der Handschrift der Satz (übrigens neben vielen ähnlichen Sätzen): „Einer der Anklagepuukte gegen die beiden Anwälte ging dahin, sie haben sich einer Verletzung der dem Verteidiger obliegenden Pflichten dadurch schnldig gemacht, daß sie die Angeklagten zur Verweigerung der Aussage zu bestimmen versucht haben." Die Redaktion änderte beide haben in hätte»
*) Die angesührten Beispiele sind deshalb falsch, weil von zwei Eigenschaften einer Sache die wesentlichere stets dem Hauptworte naher stehen muß, als die weniger wesentliche. Als die wesentlichere Eigenschaft aber fühlt jeder natürlich suhlende Mensch die, die den Stoss (hölzern, seiden) und die Herkunft (sächsisch, ausländisch) bezeichne»! die weniger wesentlichen sind: jung, gesamt, groß, verblaßt.