Litteratur f>2f>
jede Wette darauf eingehen, das, selbst unter Gebildeten mindestens die Hälfte sich so ausdrücken wird! „Der Kaiser ist mit der Eisenbahn nach Potsdam gefahren" (soll heißen auf der Eisenbahn oder mit dem Dampfwageu); „Eben ist die Bahn angekommen" (soll heißen der Zug); „Sieh nur. wie langsam die Eisenbahn hinschleicht" (soll wieder heißen der Zug oder der Dampfwagen). Das Unsinnige dieser Ausdrucksweise tritt handgreiflich zu Tage, wenn man sie bei andern Bahnen anwenden wollte. Wer z. B. sagen wollte: „Der Kaiser ist mit der Schlittenbahn nach Potsdam gefahren (statt mit dem Schlitten, auf der Schlittenbahn), oder- «Eben ist die Eisbahn angekommen" (statt die Schlittschuhläufer), der würde unzweifelhaft ausgelacht werden. Es ist die höchste Zeit, daß dieser Sprachdummheit ernstlich zn Leibe gegangen wird. Die Gebildeten sollten mit gutem Beispiele vorangehen, aber noch nötiger sind Hinweise in den Volksschulen, denn der gemeine Mann'lernt die Ausdrücke „Eisenbahnzug" und „Dampfwaizen" jetzt überhaupt nicht mehr kennen, er bezeichnet alles, was zur Fortbewegung im Eisenbahnbetriebe dient, unterschiedslos mit Eisenbahn oder Bahn.
Beiläufig sei noch bemerkt, daß die Verwendung des einfachen Wortes Bahn im Sinne von Bahnhof nicht empfehlenswert ist, wenigstens dürfen nicht Präpositionen dabei gebraucht werde», die ans den eigentlichen Bahnkörper hindeuten. Der Satz: „Wir gehen nach der Bahn" (nach dem Bahnhofe) läßt sich allenfalls noch hören, wenn man aber, wie eS oft geschieht, in demselben Sinne sagt: „Wir gehen ans die Bahn," so bekennt man sich geradezu zu einer Gesetzwidrigkeit, denn das Betreten des Bahnkörpers ist nach Paragraph so nnd so viel des Eisenbahn- reglements bei Strafe verboten.
Litteratur
Geschichte des Kammergerichts in Brandenburg-Preußen. Bearbeitet vvu jui'. Friedrich Hvltze, Amtsrichter in Berlin. Erster Teil. Bis zur Refvrmcitwu des Kammergerichts vom 8. März tS4». Berlin, Frcmz Vnhle», 1800
Im Kammergericht hat, wie der Verfasser im Vorwort sagt, „das Luum, cmiciiuz die schönste Verkörperung, die altprenßische Gerechtigkeit und unerschrockene Pflichttrene einen weithin Segen wirkenden Brennpunkt gefunden." Die quellenmäßige Geschichte- dieses Gerichtshofes, zu deren Bearbeitung der Verfasser seinerzeit von dessen damaligem Präsidenten, dem jetzigen Präsidenten der Reichsgerichts, Herrn von Ochlschläger, aufgefordert worden ist, verspricht demnach ein ebenso wichtiger als interessanter Beitrag zur Rechtsgeschichte Preußens zu werden. Der vorliegende erste Band erzählt nach einer „politischen Übersicht," die Wohl nicht gerade bis ans die Völkerwauderung zurückzugehen brauchte, die Entstehungsgeschichte des Kammergerichtes und seine Reformation nnter dem Knrfiirftcn Joachims II. in einer auch für Nichtjuristeu genießbaren Form.