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Ans Altägypten
in mehrfacher Anzahl bildet auch einen Bestandteil des übrigens aus Hörnern, großen Federn und dem Sonnenbildc zusammengestellten, eine Haube bekrönenden Schmuckes, der den König als Gott kennzeichnet. Weitere Attribute des Herrschers sind Krnmmstab, Geißel und sichelförmiges Schwert. Würdenträger unterscheiden sich durch die verschiedne Form ihrer Stöcke. Die Königin hat auch eine Prachthaube mit weit herabhängenden Flügeln, der Uräus- schlange, vom Scheitel aus an den Schläfen bis zum Halse die Flügel des heiligen Geiers, der in ganzer Figur nebst zwei Schlangen nnd Svnnenscheiben den Aufbau bekrönt. Prinzen tragen eine Stirnbinde mit deutlich herabfallenden breiten Bändern.
Das „große Haus" ist nicht allein der Wohnsitz des Königs, seiu „Horizont," in dein er bei seinem Tode „untergeht wie der Sonnengott," sondern es laufen darin auch alle Fäden der Regierung znsammen, da der König selbst, natürlich mit Hilfe seiner Räte („der Fürsten, die vor ihm stehen") über die zahllosen Berichte der schreibseligen Beamten aus allen Verwaltuugszweigeu Entscheidungen treffen und Urteile fällen muß. Demgemäß besteht der Palast aus dein Wohngebäude und den Amtsräumen, die den viereckigen Hof davor einschließen. Daß es höchste Auszeichunng war, des persönlichen Verkehrs mit dem Herrscher gewürdigt zu werden, und daß für diesen Verkehr genaue Vorschriften bestanden haben, läßt sich aus Andeutungen schließen. Aber hervorgehoben zu werden verdient, daß die uns als orientalisch geltende» Gebräuche, die Verehrung durch Niederwerfen auf den Boden auszudrücken, die Füße des Erhabenen zu küssen — Gebräuche, die das Abeudlaud aus dem Judentum übernommen hat —, iu Ägypten nur im alten Reiche allgemein bestanden zu haben scheinen: im neuen Reiche genügt wenigstens für Höhergestellte die Verneinung und das Emporhebeu der Arme, wie es die Griecheu beim Aurufeu der Gottheit thaten. Der Gunst des Königs, des Umganges mit ihm, des Lobes aus seinem Muude, der königlichen Verwandtschaft rühmen sich viele auf ihreu Grabstelen, vom mittlern Reich an der „wirklichen" Verwandtschaft, worunter aber nicht die bei den vielen Frauen und der großen Nachkommenschaft der Könige ohne Zweifel sehr ausgedehnte Blutsverwandtschaft zu verstehen ist, sondern, da einer berichtet, er sei nach Empfang vieler Ehren und Auszeichnnngen endlich wirklicher königlicher Verwandter geworden, die Ehe mit einer Königstochter. Leider gebeu die langen Aufzeichnnugeu von Titulaturen nur selten einen Begriff vvn der wirklichen Stellung und den Verrich- tnngen oder Thaten des Verstorbenen.
Die Gaue, in die Ägypten eingeteilt war, und iu denen alteiugesesseuo Adelsfamilien, vermutlich Nachkommen einstiger unabhängiger Fürsten, das iu den Häudeu eines „Großen," Statthalters, vereinigte höchste richterliche und Verwaltungsamt, sonne die hohepriesterliche Würde in ihren Familien, wenn nicht gesetzlich, doch herkömmlich vererbt zu haben scheine», sind im Laufe der