Die Finanzlage der russischen Eisenbahnen,
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Verhältnis, gegen welches vom wirtschaftlichen Standpunkte aus der Einwand erhoben werden kann, daß das Kapital der Unternehmer nicht groß genug ist, um der Obligationsanlage genügende Sicherheit zu gewähren. Die vom Staate mit fünf Prozent Minimaldividende und entsprechender Tilgungsquote verbürgten Aktien können als besonders privilegirte Anlagewertc angesehen werden, da unter günstigen Vetriebsergebnissm die Dividende unbegrenzt wachsen kann, während der Staat die Gefahr des Unternehmens zum größten Teile auf sich genommen hat, ohue einen Gewinnanteil für sich zu beanspruchen. Die so verbürgten Eisenbahnaktien sind, wie der Kurszettel der Berliner Börse ausweist, nur in geringer Zahl in Deutschland vertreten. Eine solche vorteilhafte Kapitalanlage ins Ausland abzugeben, hatten die Gründer in der Regel kein Interesse.
Eine staatliche Kontrvlc über die finanzielle Wirtschaft der Privateisenbahnen hat bis in die neueste Zeit fast gar nicht bestanden. Sie beschränkte sich im allgemeinen auf die formale rechnungsmäßige Prüfung der von den einzelnen Bahnen erbetenen Bürgschaftszuschüsse. Selbst diese Prüfung scheint sehr oberflächlich gewesen zu sein, wie u. a. die jüngst aufgedeckten Mißbräuche beweisen, welche bei der Großen Russischen Eisenbahngesellschaft vorgekommen sind, wobei nachgewiesen worden ist, daß bei dieser Gesellschaft der Staat im Laufe der Jahre um mehr als 30000000 Rnbel geschädigt worden ist.
Bei Festsetzung der Gütertarife war den Bahnen bisher volle Freiheit gelassen worden. Es ist nicht zu leugnen, daß die Bahnen, um sich gegenseitig auszustcchen, teilweise die Tarife weiter herabgesetzt hatten, als vom wirtschaftlichen Standpunkte aus gerechtfertigt erschien. Den Verlnst hatte wegen der dadurch veranlaßten vermehrten Bürgschaftszahlung der Staat zu tragen. Erst in neuester Zeit ist eine schärfere Prüfung der Finanzwirtschaft der Eisenbahnen eingetreten.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen liegt auf der Hand. Selbst im günstigsten Falle haben die russischen Eiscnbahnpapiere das Schicksal der russischen Staatsfinanzeu zu teilen, die bekanntlich nicht in dem Nuse der Sicherheit stehen. Was in andern Staaten als Sicherheit der Gläubiger von Privat- eisenbahncn gilt, ein Pfandrecht an deren Vermögen, besteht nach russischem Rechte nicht, ebenso wenig bietet die Staatsaufsicht die Bürgschaft einer geordneten Verwaltung. Das Verhältnis zwischen Aktionären und Obligativnen- inhabern zu den Gesellschaften und dem Staate ist ein zweifelhaftes, die Konzessionsurkunde ist nach Willkür der Staatsverwaltung abänderlich, kurz, das ganze Eisenbahnwesen Rußlands bietet ein Bild juristischer und finanzieller Unsicherheit und Zerfahrenheit, wie es nicht verwirrender gedacht werden kann. Der vorstehende Aufsatz hat versucht, sich aus diesem Labyrinth herauszuwinden, und bei allem Bewußtsein getreuer Studien will der Verfasser nicht mit dem Bekenntnis zurückhalten, daß ihm an einzelnen Stellen der Ariadnefaden Grenzbotm I. 1SL8. 11