Die Arbeiterschutzgesetzgebung in Belgien.
ie Unruhen, welche im Frühjahr dieses Jahres unter den belgischen Arbeitern einen so außerordentlichen Umfang angenommen und mit Vernichtung zahlreicher Menschenleben, Zerstörung wertvollen Eigentums und Zunahme der Arbeitslosigkeit und Erbitterung D»W»7iM^>I geendet haben, lenkten die maßgebenden Kreise, welchen die Geschicke ihres Vaterlandes zu Herzen gehen, auf die Ursachen dieser Erscheinungen. Es wurde bereits im April dieses Jahres eiue Untersuchuugskommission eingesetzt, welche sich mit der Ergrüudnng dieser Verhältnisse beschäftigen und Mittel zur Verhütung ähnlicher Vorkommnisse vorschlagen soll.
Die Kommission wird ihre Arbeiten nicht ohne große Mühe nnd Zeitaufwcmd vollenden können, denn kaum in einem andern Teile des Kontinents liegen die sozialen Verhältnisse noch in so geheimnisvollem Dunkel wie in Belgien. Belgien ist bekanntlich das Musterland des Parlamentarismns, die politische Herrschaft wechselt mit dem Augenblicke, in welchem die eine Schale der Wage auch nur um ein Geringes uuter die andre Schale sinkt. Die Gegensätze der beiden Parteien, welche bisher in dieser Herrschaft abwechselten, sind so groß, daß andre Interessen als politische garnicht in Frage kommen. Das ganze Land, von einer Grenze zur nudern, ist nur eine einzige Fabrik oder Grube, kennt aber auch sozial nur zwei Klassen, nämlich Reiche und Arme, auf der einen Seite einen sehr reichen Stand von Fabrikanten oder Bergwerksbcsitzern, auf der andern eine zahlreiche Masse eines ungebildeten und rohen, in sehr gedrückten Verhältnissen lebenden Arbeiterproletariats. In dem Kampfe der politischen Parteigegensätze huldigten die Liberalen wie die Klerikalen ans dem wirtschaftlichen Gebiete dem unbeschränktesten I^iWsr tmrg. Die Fabrikanten und Industriellen suchten — um viel zu verdienen — recht billig herzustellen, also die Löhne möglichst herab- Grenzboten IH. 1836. 1