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Notizen.
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Notizen.

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die ganze Verfügung zieht sich dabei der entschiedenste Dank für die in der That große bisherige Mühewaltung der Kommission, die ohnehin schon recht belastet ist mit andern Arbeiten und eine Entschädigung für ihre Thätigkeit bezicht, welche kaum der Rede wert ist. Es wird besonders anerkannt, daß jene Kommissionen in den siebzig Jahren ihres Bestehens es zustande gebracht habeu, daß das Ver­fahren in den Reifeprüfungen jetzteine feste Tradition zu annähernder Gleich­mäßigkeit gewonnen hat," sodaß jetzt das Institut wohl einmal, als Regel, sns- pendirt werden kann. Dabei bleibt die Stellung der Kommission zu der Revision im Prinzip dieselbe, ein von der eigentlichen Verwaltung unabhängiges Organ zu fachmännischer Beurteilung des in deu Reifeprüfungen eingeschlagenen Verfahrens zu sein. So ist die schwierige Aufgabe gelöst, auch bei scheinbarer Aufhebung eines Instituts die Kontinuität der Verwaltung und eine hohe Anerkennung des durch jeue Einrichtung geleisteten festzuhalten. Derselbe Minister hatte der guten Sache bei der Neuordnung der Entlassungsprüfung schon in aller Stille einen be­deutenden Dienst erwieseu, indem er die in den westlichen Provinzen bestehende Forderung eines katholischen oder evangelischen Religionsaufsntzes fallen ließ. Die Anfertigung und die Beurteilung dieser Aufsätze führten zu sittlich höchst bedenk­lichen Mißständen, wie sich aus deu Akten leicht erweisen ließe. Jetzt ist das weg­gefallen und, wie es scheint, ohne Einbuße der Teilnahme für die Sache.

Antiquarisches. Vor uns liegen zwei antiquarische Kataloge aus den letzten Wichen, einer ans Lübeck, Bücher uns allen Fächern enthaltend, und einer aus Leipzig, der sich durch ein rotgedrncktesGoethe" auf dem Umschlage, als spezifische Goethesammlung und außerdem durch eineil gewaltigen Pvscmnenstoß auf der Juuenseite des Umschlags als Goethesammlung im Superlativ aufspielt. Sicht man sich den Katalog freilich näher an, so gewahrt man bald, daß hier eine recht mäßige Kollektion von Büchern uud Bildern, wie sie sicherlich in zahlreichen Privathandel: zu finden ist, durch künstliches Hereinziehen von allerhand fernliegenden Dingen zu einem großartigen Gvethekatnlog aufgebauscht werden soll; die erläuternden Be­merkungen enthalten Irrtümer und Uebertreibungen und geraten vor lauter Schwung sogar in starke grammatische Schnitzer, wie wenn es von einer Radiruug von 1775 heißt:Eines der wirkungsvollsten Bildnisse Goethes, von dein die Holzschnitt- rcprodnktion in (!) Rollet ein schwacher Abschimmer (!) ist und nach der man nicht vermutet, daß die Radiruug so Packend schön ist." Aber das ist Nebensache. Weshalb wir die beiden Kataloge hier nebeneinanderstellen, ist folgendes. In beiden finden sich die bekannten vier Hefte Reichardtscher Kompositionen von Goethes Liedern, Oden, Balladen und Nomanzeu verzeichnet, die Ende des vorigen und Anfang dieses Jahrhunderts uach uud nach in der Breitkopfischen Musikalienhandlung in Leipzig erschienen. Während sie jedoch der Lübecker Katalog mit 4, sage vier Mark ansetzt, verlangt der Leipziger dafür 90, sage neunzig Mark! Die Annahme eines Druck­fehlers ist in beiden Fällen ausgeschlossen, denn das Viermarkexemplar, vier wohl­erhaltene sanbere Hefte in den Originalumschlägen, hat sich der Verfasser dieser Zeilen in Lübeck bestellt und erhalten; in dem Leipziger Katalog aber ist an andrer Stelle nochmals ein einzelnes Heft dieser Reichardtschen Lieder (das zweite) mit 15 Mark angesetzt, sodaß also bei dem vollständigen Exemplar die Vollständig­keit noch extra mit dreißig Mark berechnet ist. Die Frage, die angesichts solcher horrenden Preisunterschiede entsteht, liegt nahe; sie lautet: Welcher von den beiden Antiquaren hat von dein Werte der in seinen Händen befindlichen Bücher nicht den leisesten Schimmer (oder Abschimmer), der Lübecker oder der Leipziger? Wenn