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Strafen und Strafabmessung.
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Strafen und Strafabmessung.

den Veränderungen gegen das Vorjahr ist die bedeutend ungünstiger gewordene Stellung des Elsaß, sowie die bedeutend verbesserte des Herzogtums Oldenburg, Anhalts uud des Staates Lübeck hervorzuheben. Hierbei fällt der außerordent­lich weite Abstand auf, der die ungünstigsten von den günstigsten Verhältnis­zahlen trennt. Während z. B. im Bezirke Königsberg auf 100000 über zwölf Jahre alte Einwohner 1432 Verurteilte kamen, waren es im Bezirke Minden nur 436, also etwa ein Dritteil, auf 100000.

Bei den Verbrechen und Vergehen gegen Neichgesetze überhaupt kamen

auf 1000 strafmündig.! ans 100

männliche Einwohner weibliche Einwohner männliche Verurteilte im Jahren männliche Verurteilte: weibliche Verurteilte: weibliche:

1882 17,14 3,80 23,4

1883 17,03 3,81 23,7.

Es ist also eine so gut wie vollkommene Übereinstimmung in den Verhältnis­zahlen beider Jahre vorhanden. Judessen ist die kleine Abnahme, die in der Kriminalitätsziffer im allgemeinen stattgefunden hat im Jahre 1882: 10,28, im Jahre 1883: 10,23 Verurteilte auf 1000 Einwohner, lediglich beim männlichen Geschlechte bemerkbar. Bei den einzelnen Vergehcusarten zeigt die Kuppelei ein großes Überwiegen der weiblichen Verurteilten, bei den andern wird die größte Annäherung erreicht bezüglich der Hehlerei, an dieser zeigt das weibliche Geschlecht eiueu mehr als dreimal so starken Anteil wie an den Ver­brechen und Vergehen überhaupt. Während die Zahl der weiblichen Verurteilten nur den vierten Teil der sämtlichen Verurteilten überhaupt beträgt, ist die Zahl der wegen Hehlerei verurteilten weiblichcu Personen nahezu drei Vierteile (73,3 Proz.) der wegen desselben Vergehens verurteilten männlichen Personen.

Bon 100 der in den Jahren 1882 und 1883 wegen Verbrechens nnd Ver­gehens verurteilten gehörten ihrem Berufe nach au: 1. der Laud- und Forst­wirtschaft, Jagd und Fischerei: ii) als Selbständige und Geschäftsleiter: 5,70 nnd 5,57, b) als Gehilfen, Arbeiter, Tagelöhner: 15,66 nnd 21,62, e.) Ange­hörige: 2,61 und 3,45; 2. Industrie, Bergbau und Bauwesen: a) Selbständige und Geschäftslciter: 7,14 und 7,24, I>) Gehilfen, Arbeiter und Tagelöhner: 23,66 und 24,87, <;) Augehörige: 4,05 und 4,20; 3. Handel nnd Verkehr: ->.) Selbständige nnd Geschäftsleiter: 5,17 nnd 4,97. b) Gehilfen, Arbeiter, Tagelöhner: 3,27 und 4,12, v) Angehörige: 1,11 und 1,07; 4. Arbeiter, Tage­löhner ohne Angabe eines bestimmten Erwerbszweiges: u.) Erwerbstätige: 16,88 nnd 11,49, d) Angehörige: 3,45 nnd 2,22; 5. Dienstboten für hünsliche Zwecke: Erwerbsthätige: 3,16 und 2,46, d) Angehörige: 0,07 und 0,07; 6. öffent­liche und Hofdienste, sogenannte freie Berufsarten: Erwerbsthätige: 1,53 nnd 1,3<>, >.) Angehörige: 0,23 und 0,21; 7. ohne Berufe und Berufsaugabe: -t) Selbständige: 5,23 uud 5,67, d) Augehörige: 0,59 und 0.38.