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Johannes Bugenhagen und die Reformation in der Stadt Braunschweig : zum 24. Juni.
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Johannes Bugenhagen und die Reformation in der Stadt Braunschwcig,

etwaigen Bedenken der Pietät, von Kunstinteressc, das kaum vorhanden war, zu schweigen, den Sieg davontrug. Dem derben Pommern heißt an der an­geführten Stelle die Masse des bildlichen Kirchenschmuckeslogenbelden unde unnutte klotze."

Der nene Impuls, welchen durch Bugenhagen die reformatorische Bewegung iu der Stadt empfangen hatte, begann mehr und mehr auch beim Rate seinen Einfluß zu üben. Die Drohungen und Mahnungen Kaiser Karls und Herzog Heinrichs traten bei den einen hinter den Forderungen des eignen Gewissens, bei den andern hinter der Befürchtung zurück, der gestaute Strom mochte sich ge­waltsam Bahn brechen und dabei die ganze Ratsherrlichkcit mit fortschwemmen. Gegen Ende August warm die Grundzüge der neueu Kirchenverfassung zwischen Vugenhagen, den Verordneten des Rates und den Prädikanten vereinbart und wurden nunmehr sofort abschriftlich alsKörte vortekeninge der dinge, darup eyn Erbar Rat mit der gemeyne eyne christlike ordeninge bedrepende, to hcm- delen heft, beschreven dorch den Pomern" den Gilden und Gemeinheiten der fünf städtischen Weichbilder zur Begutachtung übergeben.

DieseKörte vortekeninge," welche unser Herausgeber am Schluß der Ein­leitung abdruckt, handelt bald knapp, bald ausführlicher von der Einrichtung zweier lateinischen Schulen, vonScholmestcrn unde gesellen," ihrer Besoldung und Aufgabe, weiter vom Supercittcndenten und synem hulper," von den Prüdikanten je zwei an den fünf Pfarrkirchen der Stadt, sowie von Küstern nnd Organisten. In der Vorlage über diehilligcn Dage" werden nußer den Sonntagen und den drei großen Festen zur Beibehaltung empfohlen Cireumcisionis, Epiphanie, Marien kcrkgangk, Marien vorkundinge, des heren Himmelfart, Johcmnis baptiste, Marien berchgcmgk" und Michaelis. St. Autors, des legendären Beschützers der Stadt, und St. Valentius Tag, au welchem 1492 den Städtern der Sieg von Blekenstedt zu teil geworden, werden auf den nächsten Sonntag gelegt und als Dankfeste für sonderliche göttliche Hilfe gefeiert. Entscheidung in Ehestreitigkeiten wird dem Rate zugewiesen. Grund­legend aber ist vor allem die Ordnung der Armenpflege, sowie der Kirchen- und Schulfinanzen. Iu jeder der vier Pfarrkirchen werden zwei Kasten aufgestellt, der eine in der Kirche selbst für die freiwilligen Opfer, aus denen nach wie vor die Kosten der Armenpflege bestritten werden daneben sammelt der Klingelbeutelder andre in der Sakristei, In dem letztern, demgemehnen schatkastcn," sollen die Einkünfte aus dem Kirchenvermögen, dazu die Vierzeitcn- gelder, testamentarische und sonstige Zuweisungen, die bestehenden Legate für Seelenmessen, Lichter und dergleichen gesammelt werden, damit daraus Kirchen- und Schulkosten allerart, soweit die letztern nicht durch das Schulgeld gedeckt sind, bestritten werden. Für jeden Kasten werden vier Vorsteher,Diccken" oder kastenheren," bestellt. Den Pflegern des gemeinen Schatzkastens, von denen je einer ein Ratsherr sein muß, liegt es nebenbei ob, im Einvernehmen mit