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Otium cuni clixnit^te.
zur Reichsstrafprozeßordnung, zum Reichspreßgesetz, zum Sozialistengesetz, zum Wuchergesetz u> m. a. das Verständnis der betreffenden Gesetze und die allseitige Eingewöhnung in dieselben. Er war überdies seit vielen Jahren Mitredakteur und seit länger als zwanzig Jahren Chefredakteur der angesehenen kriminalistischen Zeitschrift „Der Gerichtssaal" (gegenwärtig im 37. Jahrgange stehend), wie er auch eine lange Reihe von Jahren die von ihm gegründete „Sächsische Gerichtszeitung" herausgab. Eins seiner Hauptwerke „Die Reform des deutschen Schwurgerichts" gab bekanntlich den Anstoß zur Einführung der erwähnten großen Schöffengerichte.
Eine Begabung wie die Schwarzes konnte natürlich dem Vercinsleben nicht fernbleiben, ebensowenig wie der aktiven Beteiligung an der Politik. Er gehört denn auch z. B. zu den Stiftern des deutschen Juristeutages, ist immer Mitglied der ständigen Deputation desselben gewesen und hat stets das Präsidium der dritten, der Kriminalabteilung geführt, eiu Präsidium, von dessen energischer und doch persönlich liebenswürdiger Handhabung das Wort herrührt: „Eiserne Hand im Sammthandschnh."
Im Reichstage hat er vom Jahre 1867 an bis zum vorigen Jahre den Wahlkreis Dresden rechts von der Elbe vertreten, einen allemal von der dort ansehnlichen sozialdemokratischcn Partei stark umworbenen Posten, dem er aber solcherart die Zuzählung zu dem kleinen Häuflein der „Unsterblichen," d. h. der immer wieder Gewählten, verdankt. Wie man weiß, war Schwarzes Thätigkeit vor allem in den vielen Neichstagskommissionen, denen er präsidirte, eine sehr angestrengte — in der großen Neichstagsjustizkommission zur Beratung der Prozeßordnungen fungirte er als Vizepräsident und als Vorsitzender der Redaktionskommission, wie er auch den Bundesratskommissioncn für das Strafgesetzbuch und für die Prozeßordnung angehörte —; nicht minder Pflegte er als Referent über größere Gesetzcsvorlagcn seine unermüdliche Arbeitskraft zu bethätigen, wobei ihm neben langjähriger Übung sein Taleut für lebendiges Erfassen und Bewältigen einer komplizirten Materie wie für gedrängte, lichtvolle Übersichtlichkeit beim Darstellen derselben in hohem Grade zu statten kam. Diese ungewöhnliche Fähigkeit hat Schwarze übrigens auch als Vorsitzender des Nechts- ausschusses im Dresdner Stadtvervrdnetenkollegium fast zehn Jahre lang segensreich verwertet, nnd überhaupt ist durch sein lebhaft bethätigtes Interesse für die Aufgaben dieses städtischen Kollegiums der Beweis geführt worden, daß hochgestellte Beamte von unabhängiger Gesinnung daselbst recht wohl am Platze sind.
Es versteht sich, daß einer so vielfach als arbeitsfreudig bewährten Persönlichkeit auch die Übernahme von zahlreichen andern Ehrenämtern nicht erspart blieb, sowie daß gelehrte Gesellschaften sich uud ihm die Auszeichnung zu teil werden ließen, seinen Namen ihrer Ehrenmitgliederliste anzureihen. Nicht minder haben ihm sowohl seine amtliche Thätigkeit wie die darüber hinaus-