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Die Malertechnik und Kunstübung alter Meister.
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Legirung von zwei Theilen Blei und einem Theil Zinn bestand. Das haupt­sächlichste Zeichenmittel, dessen sich Dürer bediente, ist die Feder, welche er bet seiner außerordentlichen Sicherheit und Genialität meisterhaft zu handhaben wußte. Die Tinte ist glückicherweise eher Tusche als Tinte zu nennen, da sie aus angeriebenem Ruß bestand und also als Kohlenfarbe eine außerordentliche Haltbarkeit besitzt. Wären jene alten Handzeichnungen mit unserer modernen Tinte angefertigt, so besäßen wir keine Spur mehr von ihnen. Interessant ist es, daß Dürer seine Stiche zuvor in wohl durchgeführten Federzeichnungen arbeitete, wie einige noch vorhandene Studien und Entwürfe beweisen. End­lich finden sich im Niederländer Tagebuche auch die Ausdrücke:Ich hab den Tomasin ein Viesirung gemacht mit halben Färb lein (wahrscheinlich eine Tuschzeichnung mit angedeuteten Hauptfarben) und gerissen, darnach er wird sein Haus lassen mahlen. ... Ich hab mit dem stefft (Stift) Lontörlst sein Morie, und hab dem Rucli?iiA Lontsi'tet auf ein groß Papier, mit dem Pensel schwarz und weiß."

Dies wäre eine Uebersicht dessen, was wir auf Grund quellenmäßiger Aufzeichnungen über Technik, Material und äußere Kunstübung alter Zeit wissen. Interessanter, weit charakteristischer ist jene Sorte mittelalterlicher Malerei, welche sich aus die Objecte und den Verkehr mit dem Publikum bezieht. Hier würde zu reden sein von der Verbindung der Malerei mit anderen Zünften, von Meistern und Gesellen, von Bestellungen. Preisen, Contracren u. s. w. Doch behalte ich mir eine Darlegung dieser Verhältnisse für einen späteren Aufsatz vor. Max Allihn.

Die gesetzliche Aegelung der Hold- und Silber-

Verarbeitung.

Von

Dr. Carl Röscher. II.

Wir haben im ersten Artikel nachgewiesen, daß die zwangsweise Präven- tiv-Controle zur gesetzlichen Regelung des Feingehaltes von Gold- und Silber­waaren unräthlich erscheint, und wenden uns nunmehr zur Prüfung der Vortheile und Nachtheile des Legirungszwanges. Der Legirungs- zwang hat:

»,) den Vortheil einer leichten Berechnung des Mctallwerthes einer Edelmetallwaare, ein Umstand, der einem Manne von feinem und scharfem Grenzboten 1873. III. 43