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Berliner Briefe.
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bild Schiller's aus Begas' Hand zur leuchtenden Tageshelle hervorgegangen ist, um für lange Zeiten (freilich nicht für zu lange, denn unser Himmel ist dem Marmor abhold) ein Schmuck dieser Stadt zu sein, so wird auch unter den neuen und so vielfach veränderten Verhältnissen Schiller nach wie vor der Liebling des Volkes und vor Allem der Jugend bleiben und in immer weitern Kreisen, welche der Fortschritt der Zeit ihm eröffnet hat, den Samen der Be­geisterung für das Wahre, Gute und Schöne ausstreuen.

Der Fall Beust's ist, soweit man hört, in den Negierungskreisen mit ziemlichem Gleichmuth aufgenommen worden. Das versteht sich von selbst, daß die deutsche Negierung nichts gethan hat, um diesen Sturz herbeizuführen (was sie, auch wenn sie gewollt, sicherlich nicht gekonnt hätte) aber über einen gewissen Grad kühler Freundlichkeit ist man wohl selbst in Salzburg nicht hinausgekommen, und da der Graf Andrassy sicherlich ebenso wie Graf Beust eine friedliche Politik verfolgt, auf die Oestreich durch jede Erwägung hinge­wiesen wird, so kann man hier dem erfolgten Wechsel ruhig zusehen. Das Prestige des jungen deutschen Reiches kann ohnedies nur gewinnen, wenn man sieht, wie das alte Oestreich immer aus einer Krisis in die andere fällt. Man muß die staunenswerthe Konsequenz des Herrn Professor Ewald haben, um zu wünschen, daß Preußen 1866 nicht die Bande zerrissen hätte, die Deutsch­land an Oestreich knüpften das ist aber gewiß, daß sehr Wenige Lust haben werden, diese Bande wieder anzuknüpfen. o. 'VV.

Die Kirchlichen Jorlagen an den preusz. Landtag.

Mehrere Blätter haben eine Mittheilung gebracht, wonach am l. No­vember eine Gesammtsitzung des preußischen Staatsministeriums stattgefunden, um über die kirchlichen Borlagen zu beschließen, welche an den noch im Laufe dieses Monats zusammentretenden Landtag gebracht werden sollen. Nach weiteren Mittheilungen verlautet, daß bis zur Eröffnung des Landtags wohl noch mehrere Staatsministerial-Sitzungen stattfinden werden, um die Gestalt der kirchlichen Borlagen endgültig festzustellen. Am 1. November scheint man nur über die Grundsätze einig geworden zu sein.

Wenn sonach auch bis ins Einzelne feststehende Beschlüsse noch nicht vor­liegen, so kehrt doch von unterrichteter Seite die Versicherung wieder, daß