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(Vgl. den ersten Brief.) Es ist zu bedauern, daß der vorjährige Antrag des Dr. v. Niegvlcwski nach dieser Richtung hin ein Kleid angelegt hatte, das ihn von den Verhandlungen unseres Landtages ausschloß.
Zweitens hat die Behörde gefehlt und fehlt noch darin, daß sie nicht in den ander» Landestheilcn, wenigstens in den Nachbarprovinzen. Sorge getragen hat, Gelegenheit zur Erlernung der polnischen Sprache zu bieten. Die prager „Studenten" lernen italienisch, die tandsdcrgcr Gymnasiasten kein polnisch Wort. Doch ist dies allerdings ein etwas weitgehendes Axiom*).
Drittens kommen bei jeder Verwaltung Menschlichkeiten und Schwachheiten vor; dieselben werden aber da, wo der Behörde Mißtrauen entgegenkommt, doppelt empfindlich. Darin liegt einerseits ein Grund dafür, daß von hier aus so viel Beschwerden laut werden, andrerseits hätte darin Veranlassung gelegen, bei der Auswahl der Beamten für uusre Provinz dreifache Vorsicht anzuwenden. In alten Zeiten machte ihnen das pioeul a ^ove xroeul g, tut- wiiuz ihre Wirksamkeit zu leicht.
Das ist Alles, worüber geklagt oder genörgelt werden kann. Germanisirt hat die Regierung hier (leider! D. Red.) niemals. Wiedcrhvlentlich bot sich ihr Gelegenheit dazu. So bald nach der Besitzergreifung, da die durch die napoleo- nischcn Zeiten erschöpfte Provinz durch wiederholte Mißernten in tiefste Verarmung gerathen war. Damals wäre es der Verwaltung ein Kleines gewesen, mit verhältnißmäßig geringen Summen den Händen der polnischen Edelleute die Hälfte ihres Grundbesitzes zu entwinden. Sie zog vor, dieselben in ihrem Eigenthum zu befestigen, indem sie ihnen durch die Errichtung einer Creditanstalt der Poscncr Landschaft kräftige Unterstützung schuf. Zu diesem Behufe gab der Fiscus nicht nur, was in jener Zeit ein erhebliches Opfer war, 200.000 Thlr. auf etwa ein halbes Jahrhundert zinsfrei her, sondern es wurden dem so ins Leben gerufenen Pfandbriefsinstitut auch Vergünstigungen gestattet, deren sich in den andern Provinzen keines erfreute. Die Beleihung der Güter wurde an keine politische Bedingung geknüpft. Am allerwenigsten trat bei derselben eine Bevorzugung der deutschen Nationalität hervor. Unter den Gutsbesitzern, welche das landschaftliche Reglement vollzogen, mit denen dasselbe berathen und festgestellt war. befanden sich sicbcnundsechzig Polen und nur sieben Deutsche. Die Verwaltung der Landschaft ward dem von den Interessenten selbst gewählten Vorstände überlassen, und dieser war cxclusiv polnisch. Selbst durch die Vorgänge von 1830 fand sich der Staat nicht bewogen, an diesem Ver-
Auch General v, Grolniann sagt, wenn die 1848 bei Flemming i» Glogau unter seinem Namen erschienenen „Bemerkungen über das Großhcrzogthum Posen" ächt sind: „Dagegen wäre es sehr wünschenswert^, wenn in den angrcnzendcn deutschen Provinzen auf den Gymnasien und selbst auf »essern Bürgerschulen die polnische Sprache gründlich gelehrt würde, um treue uud zuverlässige Subject« für die Provinz Posen hcranzuziehn."