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mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Wilhelm. König von Preußen, Markgrafen von Brandenburg, Großherzig und rechtmäßigen, unmittelbaren Landcserbherrn, dcsgl. Seiner Königl. Majestät dcrmaligen und künftigen Herrn Söbnen. den Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm (folgt die Reihe der erbberechtigten Nachfolger irr exten?«) eine rechte, wahre Erbhuldigung leiste, und verspreche ich Höchstgedachter Sr. Mnigl. Majestät und Dero Königl. Erben und Nachfolgern zu allerzeit getreu, gehorsam, gewärtig und unterthänig zu sein, Höchstdero Ehre und Bestes nach äußerstem Vermögen fördern, Schaden und Nachtheil abwenden, die Meinigen, sowie meine Untergebnen dazu anhalten und weder gegen Se. Königl. Majestät, Dero Königl. Haus, Land, Armee und sonstiges Allerhöchstes Interesse etwas Nachtheiliges vornehmen, noch mit Seiner Königl. Majestät Feinden das geringste Verständniß haben, auch nicht dulden zu wollen, daß gegen diese Verpflichtung von einem Andern gehandelt werde und auf diese Weise mich so zu verhalten, wie es treuen Vasallen und Unterthanen gegen ihre rechtmäßige Landesherrlichkeit überall gebühret. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum, die übergebcnedcite, von der Erbsünde unbefleckte Jungfrau und Mutter Gottes Maria und alle liebe Heilige.
Vorstehenden Eid habe ich bei der Erbhuldigung am 3. August 1815 für mich abgeleistet. ' Leo Przylusli, Kan. K. Prz.
Bald nach der Uebernahme trug sich ein interessanter Zwischcnfall zu. Der Obcrpräsidcnt v. Zerbvni hielt nach gemachten Erfahrungen den obigen Eid nicht für bindend genug. Er setzte also für die polnischen Beamten noch folgenden Revers auf, den sie nach geleistetem Schwüre vollziehen sollten:
„Ich Endesunterzeichneter bekenne hierdurch feierlich und öffentlich, daß ich ungezwungen in die Dienste Sr. Majestät von Preußen, meines Allcrgnädigsien Herrn, getreten bin und den mir vorgelegten Diensteid freiwillig und ohne Reservation geschworen habe.
Ich erkenne Se. Majestät den König von Preußen als den einzigen rechtmäßigen Souverän dieses Landes und den Antheil von Polen, welcher durch den Congrch zu Wien dein königlich preußischen Hause wieder zugefallen ist, als mein Vaterland, das ich gegen jede Macht und gegen Jedermann, wer es auch sei, unter allen Umständen und Verhältnissen mit meinem Blut zu vertheidigen verpflichtet und bereit bin.
Ich gelobe Sr. königlichen Majestät von Preußen und Höchstdero Hause die unverbrüchlichste Treue, die gewissenhafteste Erfüllung der von mir übernommenen Dienstpflichten und einen unbedingten Gehorsam.
Für die Erfüllung dieser Gelübde verpfände ich meine Ehre und will für einen ehrlosen Mann und für einen Verräther an meinem Vaterlande und meiner eignen Nation gelten, wenn ich dies mein Versprechen breche."