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Ein Blick auf Kurhessen.
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man bisher als Staatsdiener zu betrachten gewohnt war, die, ebenso wie das Militär, auf die Verfassung beeidigt sind, gegen die bisher übliche Form seine Diener, sein Edict ist von keinem Minister contrasignirt.

Es ist noch nichts geschehen. Aber wenn man an die hannöversche Geschichte von 1838 denkt, wenn man das bisherige Verfahren des neueu Kurfürsten mit seiner bekannten Gesinnung zusammenstellt, so drängt sich die Befürchtung auf, es sei eine Nichtanerkennung der seit 16 Jahren zu Recht bestehenden Verfassung im Werke. Es hilft nichts, sich die Augen zu verblenden, wie man es damals in Hannover gethan; in einer politischen Krisis wird der Leichtsinn unb die Träg­heit in der Erkenntniß der Gefahr zum Verrath. Schon oft hat das >bloße Miß­trauen, die gedrückte und gereizte Stimmung zu unangenehmen, zu frevelhaften Attentaten geführt.

Ein Gerücht, welches sich auch in den Zeitungen Bahn gebrochen hat, be­zeichnete die österreichische Diplomatie als Anstifterin dieses Attentats, und erman­gelt nicht, auch die preußische Regierung der Mitwissenschaft zu zeihen. Wir sind in die höheren Mysterien unserer vaterländischen Politik nicht eingeweiht, aber wir nehmen keinen Anstand, aus inneren Gründen dieses Gerücht für ein absurdes zu erklären. Die Kammeru der kleinen deutschen Staaten mögen den absoluten Ne­gierungen vielfach unbequem sein obgleich sie sich nach den Vorgängen in Berlin nnd jetzt in Prcßbnrg denn doch allmälig an dergleichen gewöhnen müssen aber diese beiden Mächte werden es nie verkennen, daß eine gewaltsame Rechtsverletzung in irgend einem deutschen Staate nicht unr die Ruhe und das Gedeihen dieses Staa­tes, sondern die Existenz des ganzen Bundes in Frage stellt. Louis Philipp ist wahrlich ein frommer König dieser Kujiolenn »t tl»- potiov und Guizot ein ergebener Knecht der Reaction; aber man erinnere sich an die Sprache, welche das Journal des Hofs nnd der Aristokratie noch immer führt; man erinnere sich an die Ideen eines nenen Rheinbundes der cvnstitntionellcn Staaten unter fran­zösischem Schutz, Jdeeu, in denen die Organe des .lusto Uilivu nnd der Legiti­mität mit denen der Republik und der dynastischen Opposition wetteisern; man erinnere sich an die Erbitterung, die so viel getäuschte Hoffnungen, so viel uner-- füllte Versprechungen in den Herzen des Volkes angesammelt haben, und man lege sich ernstlich die Frage vor, ob es nicht möglich ist, daß eine Contrerevoln- tiou in Hessen zur Empörung, und im Fall einer Intervention znr Allarmirung sämmtlicher coustitutiouellcu deutschen Staaten führen könnte. Das weiß Fürst Metternich, das wissen die Minister Friedrich Wilhelms IV. besser als wir; die preußische Staatszeituug übersieht kein Wort in den bedeutungsvollen Spalten des ^m,ri,»l8 lies »«bilts; es ist also uicht daran zu denken, daß sie zu einem Schritt rathen werdeu, der den gesammten Rechtszustand Deutschlands in Frage stellt.

Eine andere Frage ist es aber, wie sie das lui«. it,:oompli einer solchen Rechts­verletzung aufuehmen werden. Leider'zeigt die hannöversche Frage, daß die Stände