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Tagebuch.
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zu können, zurück. Vor vier Tagen kommt jedoch hier ein neues Stück zur Aufführung, welches den Titel führt: Gewohnheiten und Rücksichten, oder die beiden Supplicanten, Lustspiel in vier Aufzügen von Heinrich Schmidt. Die hiesigePannonia" schreibt in ih­rer Weise eine scharfe Kritik; das Blatt kommt nach Wien, und Dein- hardstein erkennt aus der Jnhaltsanzeige seinen Modestus in abscheu­licher Verballhornung. Die Namen hatte man zum Theil verändert, andere jedoch (wie den des jungen Hell born), ohne sich zu geniren, beibehalten. Und dieser ganze Streich, um einige Gulden Honorar zu ersparen. Man ist neugierig, ob Herr Deinhardstein die Sache fal­len lassen, oder sie gerichtlich verfolgen wird. Um des Princips, um des Beispiels willens sollte er Letzteres thun.

m.

III.

Aus Berlin.

Das Overccnsurgericht und Karl Beck's Gedickte. Böckh und die Ausschwei­fungen der Philosophie. Die Bauer'sckc Literaturzeitung. Die Brüder Sckomvurgk. Rellstav. Die Hoppsfrage oder wie zwei Höfe um einen Schauspieler processircn. Joel Jacovy.

Seit langer Zeit hat kein Erkenntniß des Obercensurgerichts so­viel von sich reden gemacht, als dasjenige, welches unsere Blätter vor einigen Tagen in Bezug auf die hier gedruckten Gedichte von Karl Beck publizirr haben. Erst durch dieses Erkenntniß nämlich ist festgestellt worden, daß die den Schriften über zwanzig Bogen bewil­ligte Censurfreihcit nicht etwas rein Illusorisches, ja sogar eine ge­fahrliche Versuchung sei, indem, falls nicht der Autor oder der Ver­leger selbst die Strenge des Censors übe, hinterdrein wegen irgend einer kleinen Freiheit, die sich der Erstere genommen, das ganze Buch consiscirr werde. Durch jenes Erkenntniß vom 29. Octbr. hat nun das Obercensurgericht erklärt, daß es ein Widerspruch in sich selbst sein würde, wenn Schriften über zwanzig Bogen zwar von der Cen­sur befreit wären, wegen jedes Verstoßes gegen die Censurgesetze aber der Gefahr ausgesetzt blieben, unterdrückt und vernichtet zu werden. Zwei Gedichte sind freilich gleichwohl in der Sammlung unterdrückt und der Vernichtung überliefert worden, doch soll Fiscus wenigstens die Kosten für die ihm verschaffte kleine Genugthuung tragen und zwar weil das eine Gedicht früher schon unter sächsischer und das an­dere unter preußischer Censur gedruckt worden. Hiernach ist also auch anerkannt, daß die deutschen Regierungen solidarisch für die Irrthümer, die sich ihre respectiven Censoren zu Schulden kommen lassen, verant­wortlich sind, was, wenn es consequent und auch bei Irrthümern im entgegengesetzten Sinne durchgeführt würde, zu manchen seltsamen