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Der Wirtschaftsbetrieb des Staates : (Schluß).
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Der ZVirtschaftsbetrieb des Staates.

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dieser relativen Geringfügigkeit ihres Gewinnes liegt kein Vorwurf, sondern das höchste Lob. Es giebt sich darin kund, daß die Anstalt verwaltet wird nicht vom Standpunkte finanzieller Spekulation, sondern aus dem Gesichtspunkte der Förderung allgemeiner Wohlfahrt. Und so soll es auch sein bei einer Anstalt dieser Art. Der gegenwärtige Leiter des PostWesens hat es überdies ver­standen, mit dem Bewußtsein, daß die Anstalt nur dem Dienste des Publikums gewidmet sei, sein Beamtenpersonal in einer Weise zu durchdringen, daß man nur wünschen kann, es möchten von einem ähnlichen Bewußtsein auch andre staatliche Dienstzwcige (z. B. die Justiz) in gleichem Maße durchdrungen sein.

Wir wenden uns nun zu denjenigen staatlichen Betrieben, welche erst der neueren Zeit ihre Entstehung verdanken. Für diese sind ganz verschiedne Gesichtspunkte maßgebend gewesen. Zunächst der Gesichtspunkt des unmittel­baren und dringenden eignen Bedarfs des Staates. Dahin gehört vor allem die Erzeugung von Kriegsmaterial jeder Art. Soweit für dessen Beschaffung der Staat nicht durch die Privatindustrie sich genügend gesichert weiß, wird ihm niemand verargen, wenn er selbst die Erzeugung in die Hand nimmt. Be­kanntlich arbeiten zahlreiche staatliche Werkstätten sür diesen Zweck.

Auf dem nämlichen Gesichtspunkte beruht die Herstellung der Reichs- druckerei. Bereits im Jahre 1851 hatte Preußen für seinen staatlichen Bedarf an Drucksachen, namentlich für die Herstellung von Wertzeichen, eine Staats­druckerei errichtet. Als nun im Jahre 1877 das Reich sich veranlaßt fand, für seine lokalen Bedürfnisse das sehr wertvolle Deckersche Grundstück zu Berlin in der Wilhelmstraße zu erwerben, bei diesem Erwerb aber die auf dem Grundstücke betriebene Druckerei mit in den Kauf nehmen mußte, tauchte der Gedanke auf, auch für das Reich eine selbständige Druckerei herzurichten. Zu dem Ende übertrug Preußen seine Staatsdruckerei auf das Reich, und aus dieser in Verbindung mit der Deckerschen ging die Reichsdruckerei hervor. Bei der Vorlage an den Reichstag wurde als Bestimmung derselben angegeben, zunächst für die unmittelbaren Zwecke des Reiches und der Bundesstaaten zu dienen, aber auch Drucksachen für städtische Behörden, Korporationen :c., sowie solche Arbeiten zu übernehmen, deren technische Herstellung in Deutschland nur mit den der Neichsdruckerei eigentümlichen Mitteln erreichbar sei. Ausnahmsweise soll sie auch Privatwerke von wissenschaftlichem oder Kunstinteresse herstellen, insofern sie durch ihre Betriebseinrichtungen zu deren Herstellung besonders sich eignet und finanzielle Opfer dadurch nicht herbeigeführt werden. (Neichstagsverh. Anl. 185.) Zur Begründung dieses Bedürfnisses wurde insbesondre noch hervorgehoben die Sicherheit bei der Schaffung von Wertzeichen, die Notwendigkeit der Geheim­haltung mancher Drucksachen (z. B. Mobilmachungspläne) und die Unabhängigkeit in Ausübung wichtiger Staatsfunktionen (z. B. der Verkündung von Gesetzen) von den Zufälligkeiten des Privatbetriebes. Obwohl wiederholt und von ver- schiednen Seiten auf das Bedenkliche eines staatlichen Industriebetriebes hin-