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Zur Geschichte des Rechts auf Arbeit.
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Zur Geschichte des Rechts auf Arbeit.

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keine verschaffen könnten."*) Die hierin liegende Verheißung blieb unerfüllt, und so geschah es, daß die extreme Partei zu Angriffen auf das Eigentum vorging. Robespierre war dagegen.Wir wollen die Gleichheit der Rechte," erklärte er 1792 in seinem Blatte vstsirssur äv 1a Ocmstiwtion,weil es ohne sie weder Freiheit noch soziales Glück giebt; was aber das Eigentum betrifft, so wird es niemand antasten, sobald die Gesellschaft ihrer Obliegenheit nachkommt, ihren Mitgliedern den Erwerb ihres notwendigsten Bedarfes durch die Arbeit zu sichern." In dem EntWurfe einer Erklärung der Menschenrechte, mit dem er 1793 hervortrat, betonte er wiederum die Pflicht der Gesellschaft, für den Unterhalt aller ihrer Mitglieder zu sorgen, sei es, daß sie ihnen Arbeit verschafft, sei es, daß sie denen, die nicht arbeiten können, die Mittel sichert, ihr Leben zu fristen." Die Konstitntion von 1793 bezeichnete die öffentlichen Unterstützungen" als einegeheiligte Schuld." Dabei aber blieb es. Es kam nur zu Postulaten und Zusagen, die nicht viel mehr Wert als Phrasen hatten. Daß geholfen werden, daß ein gewisses subsidiäres Recht ge­schaffen werden müsse, welches neben dem alsunverletzlich und heilig" anerkannten Eigentumsrechte wirksam wäre, stand den damaligen Staatsleitern nnd Gesetz­gebern fest; aber die Hauptfrage, wie, mit welchen Maßregeln und Einrichtungen das anzufangen und durchzuführen sei, wußte keiner von ihnen zu beantworten, und uach dem Sturze der Schreckensherrschaft geriet die Sache in Vergessenheit.

Die Erbschaft der französischen Revolution trat das preußische Lcmdrecht an, das, am 1. Juni 1794 pnblizirt und zu Gesetzeskraft gelangt, in seinem zweiten Teile, Tit. 19, § 2 bestimmte, daß denen, welchen es nur an Mitteln und Gelegenheit mangle, ihren Unterhalt und den der Ihrigen selbst zu er­werben, Arbeiten, die ihren Kräften gemäß seien, angewiesen werden sollten. Indes gelangte auch diese Bestimmung der Gesetzgebung bisher nicht in Gestalt dauernder Einrichtungen, sondern nur gelegentlich, indem man z. B. Arbeitslose bei Wege- oder Eisenbahnbauten beschäftigte, zur Verwirklichung, und in die neuesten Ausgaben des Allgemeinen Landrechts sind die ZK 115 des Titels Von Armenanstalten nnd andern milden Stiftungen" überhaupt nicht mehr aufgenommen worden.

In der sozialistischen Bewegung, die unter der Regierung Ludwig Philipps sich entwickelte, wurde dann das Recht auf Arbeit wiederholt gefordert; zu einem populären Stichworte aber machte es erst die Revolution des Februars 1848. Am 25. Februar, als noch alles unklar und unsicher war, drang

5) Vergl. Franz Stöpels soeben veröffentlichte Schrift Das Recht auf Arbeit (Nr. 3 derBeiträge zur friedlichen Umgestaltung der Gesellschaft," die unter dem Hanpttitel Soziale Reform" im Verlag von O. Wigand in Leipzig erscheinen). Wir folgen derselben in ihrem historischen Abschnitte auszugsweise und mit Ergänzungen aus andern Quellen und bemerken nur, daß der Verfasser das Recht auf Arbeit verteidigt und Vorschläge zu dessen Verwirklichung macht, die nicht nnerörtert bleiben sollten.

Grenzboten II. 1884. öl