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Literatur.

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Der andre Gegenstand, der sich zu einer Besteiterung sehr wohl eignen würde, ist das photographische Porträt. Anch auf diesem Gebiete ist das gegenwärtige Geschlecht sich kaum des ungeheuern Fortschrittes bewußt, dessen es sich im Vergleich mit früheren Geschlechtern erfreut. Die Photographie ist erst seit etwa vierzig Jahren in Übung. Wer früher ein Bildnis von sich haben wollte, mnßte eiueu Künstler in Anspruch nehmen. Das war sehr kostspielig. Anch war noch immer die Frage, ob das Bild gelang. Wollte er das Bild vervielfältigt haben, so machte das nenc erhebliche Kosten. Ein schwaches Surrogat des Bild­nisses, die Silhouette, war weit wohlfeiler und in manchen Kreisen, z. B. bei Studenten, sehr beliebt. Aber sie war doch nur eiu kläglicher Notbehelf. Heute kann jeder ein sprechend treues Bildnis in beliebiger Zahl von Exemplaren für geringes Geld erlangen. Es würde interessant sein, festzustellen, wie viel Millionen von Photographien wohl alljährlich im deutschcu Reiche angefertigt werden. In den Parlamenten z. B. werden diese Bilder zu Hunderten gegenseitig ausgetauscht. Ja man konnte fragen: Wer ist es noch, der sich heutzutage nicht photographiren läßt? Selbst der Bancr, der in der nächsten Stadt den Jahrmarkt besucht, tritt dort in eine Photographiebude uud bringt sein teures Autlitz abkonterfeit mit nach Hause. Nun ist ja gegen diese allgemeine Sitte nichts zu sagen. Wem sollte man nicht die Freude gönnen, sich und den Seinigen sein Bildnis zu bewahren? Aber darüber läßt sich doch nicht streiten, daß mit diesem ganzen Gebrauch ein großer Luxus getrieben wird. Uud dieser Luxus könnte ohne allen Schaden einer Steuer unter­worfen werden. Wenn für jedes Bild in Visitenkartenfvrm 5 Pf., für jedes in Kabinetform 10 Pf. und für jedes noch größere Bild 20 Pf. Steuer erhoben würde, so würde das für diejenigen, welche sich den Luxus eines solchen Bildes gestatten, keine drückende Last sein, der Staatskasse aber eiue erhebliche Summe eintragen. Schwierigkeiten könnte man vielleicht in der Erhebung der Steuer finden. Natürlich könnten derselben nur gewerbsmäßig angefertigte Photographien unterworfen werde». Die Erhebung könnte nur in der Forin einer Stempelmarke geschehen, für deren Verwendung der gewerbsmäßige Anfertiger verantwortlich zu macheu wäre. Das Bedeuteu, daß man einem Bilde nicht ansehen konn, ob es Vor oder nach Einführung der Steuer angefertigt sei, würde nach einigen Jahren schwinden, dn es schwer ist,.ein Bild, welches jemand in seiner gegenwärtigen Er­scheinung darstellt, bezüglich seiner Entstehung ans Jahre znrückzudatiren.

Allerdings Pflegt jede Besteuerung den Verbrauch des besteuerten Gegenstandes zu mindern; und deshalb würden wohl bei einer Besteuerung der Fenerzenge die Fabrikanten, bei einer Bestenernng der Photographien die Photographen einige Einbuße erleiden. Eine Steuer aber, bei welcher gar niemand Nachteile erlitte, ist überhaupt nicht zu erfinden. Wir möchten allen, die sich mit Steuerfrageu be­schäftigen, die vorstehend angeregten Gedanken zur Erwägung geben.

Literatur.

Arnold Böcklius Gefilde der Seligen uud Goethes Faust. Von Guido Hciucl, Professor an der technischen Hochschule zu Bcrliu. Mit eiuer Photolithojirnphie. Berlin,

Springer, 1884.

Der Verfasser dieser Schrift macht das bekcmnte Bild Böcklius, das in der Berliner Nationalgalerie die Nuinmer 443 trägt und dieGefilde der Seligen"